Liebe Leser,
Verhaltensbiologen haben
schon vor geraumer Zeit entdeckt, dass der Kommunikation von Beginn an ein
Moment der Täuschung innewohnt. So verwendeten schon primitivste Vielzeller
eine Art chemischer Kommunikation, um andere Kleinstlebewesen unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen anzulocken und zu vertilgen. Im Laufe einer
Jahrmilliarden dauernden Evolution hat sich die Kunst der Täuschung durch
Kommunikation bis zur Perfektion weiterentwickelt und schließlich in der
„Spezies“ Politiker ihren Höhepunkt erreicht. Ich hatte ja an anderer Stelle
schon eingehend über besondere Leistungen auf diesem Gebiet berichtet.
Wer jedoch genauer hinsieht,
der erkennt in dem Wust an modernem Politik-Neusprech, irgendwo zwischen „mehr Eigenverantwortung“, „Generationengerechtigkeit im Rentensystem“,
„wettbewerbsfähigen Löhnen“ oder „nachhaltigen Staatsfinanzen“, hin und
wieder ganz unerwartet erlesene Perlen der Wahrheit. Zu diesen Perlen gehören
die Konzepte der „positiven“ und der „negativen europäischen Integration“
Wer jetzt allerdings denkt,
dass es sich bei der „negativen Integration“ naheliegenderweise um das
Gegenteil von Integration handelt, in diesem Fall also um die Auflösung der
Europäischen Union, der unterliegt, zumindest auf den ersten Blick, einem
Irrtum. Wir werden allerdings sehen, dass diese Formulierung doch einen
erheblich höheren Wahrheitsgehalt enthält als ursprünglich beabsichtigt.
Am Anfang der europäischen
Einigung stand die Idee, über ein fortschreitendes Zusammenwachsen Europas eine
Neuauflage des 2. Weltkriegs zu verhindern. Die Vorschläge, wie das geschehen
soll, waren eindeutig. Über eine umfassende Angleichung („Harmonisierung“)
möglichst vieler Politikbereiche sollte „Europa“ zunehmend zusammenwachsen. Den
Anfang bildete die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine
vollständig supranationale Lösung für den Montanbereich, bei der Preise,
Qualität, Arbeitsschutz, die sozialen Rahmenbedingungen des Strukturwandels im
Montanbereich und vieles mehr durch ein gemeinsames Regelwerk auf europäischer
Ebene angeglichen wurden. Diese Art der Integration, die über die
Harmonisierung vormals unterschiedlicher nationaler Regeln erfolgte, wird
„positive Integration“ genannt, weil sie erst durch das vorsätzliche „positive“
Setzen von Regeln stattfindet, bei dem am Ende des Vorgangs ein „Plus“ an
Regulierung entsteht, also eine „positive Regulierungsbilanz“ aufwies.
Dieser Integrationstyp war bis
in die 80er-Jahre hinein für die europäische Integration vorherrschend, wurde
dann aber zunehmend ersetzt durch das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“.
Ausgelöst durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Jahren 1974 und 1979
(„Dassonville“ und „Cassis de Dijon“) wurde nunmehr in
zunehmendem Maße faktische Binnenmarktöffnung nicht mehr durch
Rechtsharmonisierungen flankiert oder eingeleitet, sondern durch die
gegenseitige Anerkennung der jeweils nationalen Normen und Bedingungen.
Aufgrund des Wegfalls marktbehindernder nationaler Normen ohne regulierenden
supranationalen Ersatz wird dieser Integrationstyp „negative Integration“
genannt, da die einzelnen nationalen Regulierungen auf diese Weise zunehmend
ausgehöhlt werden und am Ende dieses Vorgangs insgesamt ein „Minus“ an
Regulierung, eine „negative Regulierungsbilanz“, entsteht.
Es gibt für diese Entwicklungen
eine Reihe von Gründen. Die wichtigsten sind sicherlich die Änderung in der
Zusammensetzung der Europäischen Gemeinschaft, die Industrielle Expansion in den
70er-Jahren sowie der Siegeszug der neoliberalen Ideologie.
Die ursprünglich sechs und
ab 1973 neun Mitgliedsländer der EG hatten mit Ausnahme Irlands vergleichbare
Sozialstandards und -strukturen. Zwar gab es große Unterschiede in der
Wirtschaftsstruktur, insbesondere Frankreich und Irland waren noch stark
landwirtschaftlich geprägt, aber die daraus resultierenden Interessengegensätze
ließen sich grundsätzlich noch derart überbrücken, dass eine Harmonisierung
zwar langsam, wie eine Schnecke, aber eben doch stetig vorankam. Dies sollte
sich mit der Süderweiterung um Griechenland, Spanien und Portugal ändern, die
als deutlich ärmere Agrarstaaten mit kaum wettbewerbsfähiger Industrie völlig
konträr gelagerte Interessen hatten als der Rest der EG. Mit der Süderweiterung
waren die Interessengegensätze nunmehr so groß, dass aufgrund der damals noch
weitgehend erforderlichen Einstimmigkeit das Harmonisierungstempo deutlich
verringert wurde und daher andere Wege zur Überwindung der damaligen
„Eurosklerose“ gesucht wurden, bei denen der Abstimmungsaufwand zur
Konsensfindung geringer war. Da eine Marktöffnung für Südeuropa, die unter
geringerem Sozialniveau einfachere Produkte herstellten, auf den ersten Blick ähnlich
attraktiv war wie für Nordeuropa, das mit hohem Forschungs- und Kapitalaufwand
hochwertige Güter hochautomatisiert herstellte, setzte sich daher dieses neue
Integrationsparadigma durch. Es liegt auf der Hand, dass dieses
Integrationsverfahren mitverantwortlich ist für die Misserfolge bei der
Modernisierung der südeuropäischen Länder, da es die bestehende europäische
Produktionsverteilung zementierte.
In engem Zusammenhang hiermit
steht die industrielle Expansion in den 70er-Jahren. Aufgrund neuartiger
Fertigungstechnologien (Automatisierung, Mikroelektronik, EDV etc.) erlebte die
industrielle Fertigung in den 60er- und 70er-Jahre wahre
Produktivitätsexplosionen. Durch das dadurch deutlich gesteigerte Produktionsvolumen
mussten die jeweils ausländischen Märkte schneller ausgeweitet werden, als dies
im bisherigen Verfahren über Harmonisierung möglich schien. Aus diesem Grund
drängten die nationalen Industrien in ganz Europa darauf, die Geschwindigkeit
der Marktausweitung deutlich zu erhöhen, wofür sich das neue Instrument der
wechselseitigen Anerkennung, gerade erst vom Europäischen Gerichtshof in zwei
Präzedenzfällen anerkannt, geradezu aufzwang.
Als letzter wichtiger Faktor
trat Ende der 70er-Jahren mit dem Neoliberalismus eine neue Ideologie auf den
Plan, die staatliches Handeln sowie Regulierung aus grundsätzlichen
ideologischen Erwägungen heraus rundweg ablehnt und in einer umfassenden
Deregulierung das einzige Heil gegen „überbordenden Staat und Bürokratie“
betrachtet. Für diese Ideologie war der Weg der positiven Integration über
Harmonisierung gleichsam eine Pforte zur Hölle, während die negative
Integration über gegenseitige Anerkennung nicht nur ein Gegenrezept hierzu
darstellte, sondern gleichzeitig hervorragend zur zentralen neoliberalen Idee
des allumfassenden Wettkampfs Jedes gegen Jeden passte. Über das Instrument der
negativen Integration konnte die Konkurrenz der nationalen Steuer-, Sozial- und
sonstigen Produktionsbedingungen und damit die zentrale neoliberale Ideologie des
Wettbewerbsstaats und des Standortwettbewerbs umgesetzt werden.
Es leuchtet alleine schon
bei der Betrachtung dieser drei Begründungen ein, dass spätestens mit der letzten
EU-Erweiterungsrunde die mit diesem Integrationsmodell verbundenen Probleme auf
ein explosives Maß angewachsen sind, so dass die Integration der EU insgesamt
mit der weiteren Anwendung dieses Prinzips zunehmend gefährdet wird: die „negative
Integration“ gefährdet damit selbst bei einer Beschränkung auf die Wirtschaftsintegration
das gesamte Projekt der Europäischen Einigung, womit schon mal die erste Frage in
der Überschrift beantwortet wäre.
War die negative Integration
ursprünglich hauptsächlich ein Mittel zur Wirtschaftsintegration, so fühlten sich
deren Protagonisten durch die vollständige Umsetzung dieses Prinzips mittels
des Vertrags von Maastricht ermutigt, dieses Instrument auch auf andere
Politikbereiche auszudehnen. Hierfür eignete sich insbesondere die neue sogenannte
„Dritte Säule“ der mit dem Vertrag von Maastricht neugeschaffenen Europäischen
Union, die „Zusammenarbeit in der
Innen- und Justizpolitik“, die heute „polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen“ heißt, und mit „PJZS“ abgekürzt wird, womit nunmehr
auch die zweite Frage meiner Überschrift beantwortet wäre. Zunächst ging es um
die Behandlung von Strafbefehlen. Während die positive Integration versucht
hätte, einen gemeinsamen Bestand an EU-weit anerkannten Straftaten zu
definieren, gingen die Regierungschefs hier konsequent den Weg der negativen
Integration und beschlossen, dass ein Strafbefehl, der in einem Land aufgrund
einer national sanktionierten Straftat ausgestellt wurde, automatisch in jedem
anderen Land gültig ist. Wie wir am aktuellen Beispiel des polnischen
Präsidenten beobachten können, der in Polen aufgrund einer Satire in der taz einen
Strafprozess wegen „Majestätsbeleidigung“ gegen den in Deutschland ansässigen
Satirikers losgetreten hat, kann dies zu ganz unerwarteten Ergebnissen führen. Diese
Möglichkeit sicherlich auch ein Grund dafür, dass das deutsche
Verfassungsgericht die nationale Umsetzung dieses europäischen Haftbefehls in
Bausch und Bogen verwarf.
Anstatt
nun aber die Anwendung eines schon im Wirtschaftsbereich problematischen und im
Grunde genommen gescheiterten Integrationskonzepts auf fremde Politikbereiche
zu hinterfragen, legten unsere Regierungen diese Woche nochmals nach und beschlossen
die Einrichtung eines „Europäischen Vorstrafenregisters“. Dass dies in Ländern
mit hohem Datenschutz gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, weil auf diese
Weise der unkontrollierten Ausbreitung von Daten aus Ländern heraus, die
diesbezüglich laxere Vorschriften haben, wie z. B. Großbritannien oder insb.
viele osteuropäische Länder, Tür und Tor geöffnet wird, ist angesichts der anderen Entwicklungen in diesem
Bereich geradezu harmlos. Ich denke da insbesondere an die
Daten-Vorratsspeicherung, auf die ich ja bereits eingegangen bin , sowie
insbesondere an das sogenannte „Forum-Shopping“.
Dies ermöglicht beispielsweise die Telefonüberwachung in einem Land mit
strengen Auflagen durch die Ausstellung eines Überwachungsbescheids in einem
Land mit laxen Kontrollen. Die negative Integration im Justizbereich macht dies genauso möglich wie
einen Haftbefehl für einen deutschen Satiriker aufgrund eines beleidigten
polnischen Präsidenten.
Viele
Grüße
Zweckoptimist