Restless in Europe

22.12.2006 um 11:15 Uhr

Umzug

Liebe Leser,

aus technischen Gründen (Serverausfälle bei blogigo) muss ich leider umziehen. Ihr findet diesen Blog daher unter der neuen Webadresse

http:\www.restless-in-europe.de

Ich bedanke mich für die bisherige Treue und würde mich freuen, euch weiterhin auf der neuen Seite begrüßen zu dürfen. Selbstverständlich habe ich alle vorhandenen Artikel in den neuen Blog kopiert, so dass euch überhaupt nichts verloren geht.

Viel Vergnügen bei der zukünftigen Lektüre von Restless in Europe wünscht euch weiterhin

Eurer Zweckoptimist

15.12.2006 um 01:55 Uhr

Volkswagen: Bericht von der vordersten europäischen Globalisierungfront

Liebe Leser,

im Zusammenhang mit meinen Artikeln zu den Massenentlassungen im belgischen Volkswagenwerk Forest erhielt ich zwei Dokumente, die mich seitdem nicht mehr losließen. Es handelt sich dabei um um das Protokoll einer Anhörung im belgischen Senat betreffend einer skandalös niedrigen Besteuerung von Volkswagen in Belgien sowie um den Geschäftsbericht der Volkswagen Service Group SCS in Brüssel, der diese Anhörung überhaupt erst auslöste. Bei meinen Recherchen zu diesen Dokumenten entblätterte sich vor mir ein europäischer Wirtschaftskrimi, wie er skandalöser nicht mehr sein könnte, was auch die Vernachlässigung meiner Kolumne in den letzten Tagen erklärt.

In Brüssel stellt Volkswagen nicht nur Fahrzeuge her, sondern unterhält mit der Volkswagen Service Group SCS auch ein sogenannte "centre de coordination", mit dem Volkswagen bestimmte Konzern-Finanzdienstleistungen abwickelt. Die VW-Tochter wurde Gegenstand einer Anhörung im belgischen Senat, weil sie 2005 trotz eines bilanziell ausgewiesenen Gewinns von über 85 Millionen Euro gerade einmal 91 Tausend Euro an Ertragssteuern abführte, mithin also eine Steuerbelastung von ganzen 0,11% aufweist. Nach Ansicht einiger Senatoren verträgt sich dieses "exorbitante Steuergeschenk" äußerst schlecht mit der gleichzeitigen Entlassungen von Tausenden von VW-Mitarbeitern in Brüssel. Um dieses extreme Steuerdumping zu verstehen ist ein Blick in die Besonderheiten des belgischen Steuerrechts bezüglich der sogenannten "centres de coordination" notwendig. Diese Unternehmensform wurde 1982 zur "Beschäftigungsförderung" eingeführt und berechnet seine Ertragsbesteuerung im wesentlichen nicht anhand von Gewinnen, sondern bizarrerweise anhand der Differenz zwischen den gesamten Betriebskosten und den Personalkosten, welche mit einem Steuersatz zwischen 5 und 8 % belastet wird. Dazu kommt noch eine Pauschalsteuer von 9915 € pro Vollzeit-Arbeitsplatz, jedoch lediglich bis zu einer Summe von maximal 99.158 Euro.
Belgien verfügt über etwa 300 dieser Miniatur-Steuerparadiese, die im vorliegenden Fall allerdings noch ein weiteres Schmankerl für Steuerallergiker bereit halten. Hierzu muss man sich das Geschäft dieser VW-Tocher betrachten. Es handelt sich um ein sogenanntes Factoring-Unternehmen, bei dem die nationalen VW-Konzerntöchter ihre Aufträge bis zum Zahlungseingang ihrer Kunden vorstrecken lassen. Hierfür benötigt das Factoring umfangreiche Finanzmittel, welche die VW-Finanztöchter in Amsterdam, in Georgetown auf den Cayman Inseln sowie eben hier in Brüssel in Form von großen Unernehmensanleihen in einer Größenordnung von etwa 10 bis 20 Milliarden Euro von finanzstarken Personen gegen eine durchaus passable Verzinsung in Form von jeweils mindestens 100 000 Euro einsammeln. Im Brüsseler Fall liegen Schulden in Höhe von etwa 4 Milliarden Euro vor, wodurch 2005 Zinsen in Höhe von etwa 107 Mio. Euro an die wohlhabenden Gläubiger ausgeschüttet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Geschäftsübernahme der Volkswagen Services Group SCS erst im Juli erfolgte, so dass sich ein durchschnittlicher Zinssatz von etwa 5% ergibt. Handelt es sich nun bei dem Gläubiger um eine nicht in Belgien steuerpflichtige (natürliche oder juristische) Person, dann fällt aufgrund des besonderen Status als centre de coordination kein Cent an Kapitalertragssteuern an. Ja, ihr habt richtig gelesen, liebe Leser: die Zinserträge an die werten Herren sind in Belgien STEUERFREI, und da die Zinsauszahlung durch die ehrenwerte Banque Générale de Luxembourg erfolgt, die das Bankgeheimnis unter allen Umständen wahren wird, dürften bis zur effektiven europaweiten Einführung der anonymen Quellenbesteuerung die erklecklichen Zinseinnahmen einige Jahre weiterhin völlig steuerfrei bleiben.
Aber die opulente legale Steuerhinterziehung ist noch lange nicht abgeschlossen. Durch die europäische "Mutter-Tochter-Richtlinie" aus dem Jahre 1990 dürfen Dividenden nicht mehr am Entstehungsort mit einer Quellensteuer belastet werden, sondern allenfalls im Empfängerland mit dem entsprechenden individuellen Steuersatz abzüglich der im Herkunftsland bereits entrichteten Steuer. Begründet wird dies damit, dass ja durch die bereits im Herkunftsland erfolgte Unternehmensbesteuerung eine ungerechte Doppelbesteuerung auftreten könnte. Da für die Volkswagen Services Group SCS ja bereits in Belgien üppige 0,11% Steuern bezahlt wurden, ist die steuerfreie Rückführung nach Deutschland eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In Deutschland wird dies über die sogenannte "Dividendenfreistellung" nach § 8 b Abs. 5 KStG gewährleistet, nach der sämtliche Dividenden bei der Unternehmensbesteuerung steuerfrei bleiben, der zu versteuernde Gewinn jedoch um 5% der Dividenden erhöht wird. Letztlich erhöht sich dadurch die gesamte Besteuerung, bis die belgischen Gewinne an die VW-Aktionäre ausgeschüttet werden können, auf ganze 1,36%. Insgesamt wurden 2005 Dividenden in Höhe von 73 Mio. Euro an die VW-Konzernzentrale zurückgeführt.
Damit ist der Steuerumgehungskrimi aber immer noch nicht zu Ende, denn die Volkswagen Services Group SCS betreibt die Vorfinanzierung für folgende Volkswagen-Töchter:
  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda
  • VW Bruxelles
  • VW Navarra
  • VW Argentina
  • VW Mexico
  • VW Poznan
Diese haben 2005 für die Dienstleistungen insgesamt über 141 Mio. Euro bezahlt, die sie von Ihren Betriebsgewinnen abziehen können. Ach, und soweit ich das erkennen konnte, wurden auch noch mit dem Vertrieb von Fahrzeugen 28 Mio. Euro umgesetzt. Was die betroffenen Beschäftigten bei VW Forest betrifft, so ist noch zu sagen, dass die besonderen Steuerbefreiungen der centres de coordination bis 2010 auslaufen bzw. ersetzt werden, und sich diese Heuschrecke damit einen anderen Weidegrund suchen muss. Das dürfte dann auch das endgültige Aus der Brüsseler Fahrzeugfertigung bedeuten.

Damit gibt sich folgendes Bild:

  • Die produzierenden VW-Töchter leiten insg. 141 Mio. Euro an steuerpflichtigen Einkünften zur Volkswagen Services Group SCS um und reduzieren damit ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne. Die Steuerlast liegt in den betroffenen Ländern bei etwa 25%, wobei das schwer abzuschätzen ist, da ja das eigentliche Ziel der gesamten Konstruktion das Absenken der effektiven Steuerlast ist.
  • Die Volkswagen Services Group SCS führt an die Konzernmutter wieder 73 Mio. Euro Dividenden zurück, die bis zur Ausschüttung an die VW-Aktionäre insgesamt mit 1,36% Steuern belastet sind.
  • Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten nimmt die Volkswagen Services Group SCS Unternehmensanleihen auf und entrichtet dabei vollständig steuerfrei 107 Mio. Euro Zinsabgaben an vermögende Gläubiger, die es sich leisten können, mindestens 100 000 Euro zu erübrigen.
  • Vermutlich durch Fahrzeugvertrieb erzielt die Volkswagen Services Group SCS nochmals Erlöse von ca. 28 Mio. Euro.
Nachdem wir jetzt die Ausplünderung der Staatshaushalte zugunsten der Bezieher von Kapitaleinkünften durch einen weltweiten Finanzverschiebebahnhof am Beispiel VW betrachtet haben, möchte ich jetzt noch einen Blick auf die Situation der VW-Beschäftigten werfen. Wie im Zuge der Strafrechtsprozesse gegen den Ex-Betriebsratschef Volkert sowie Ex-Personalchef Hartz deutlich wird, konnte die VW-Führung jahrelang durch ein umfangreiches innerbetriebliches Korruptionssystem die Arbeitsstandards und -löhne seit vielen Jahren massiv auf Kosten der Belegschaft senken. Die Auswirkungen werden deutlich, wenn wir uns den Personalkostenanteil anschauen:

 

Gewinn nach Seuern

 

Die grüne Linie gibt dabei den Anteil der Personalkosten an der Summe aus Personalkosten (PK) und Materialkosten (PK) wieder, die blaue Linie den Personalkostenanteil am Umsatz und die blaue Linie den Personalkostenanteil an den Herstellungskosten (HK). In allen drei Fällen ist ein Rückgang von etwa 1/3 zu erkennen. Nun könnte man argumentieren, dass dies die Folge einer Resourcenverteuerung ist, welche die Materialkosten erhöht hätte. Wie die nächste Grafik zeigt, ist dies allerdings nicht der Fall, vielmehr blieben der Materialkostenanteil am Umsatz gleich.

Materialkosten

Neben einer brutalen innerbetriblichen Personalkostensenkung kann dieser Effekt so erklärt werden, dass durch die Auslagerung der Komponentenfertigung vorrangig in Billiglohnländer der Personalkostenanteil verringert wurde, allerdings wiederum auf Kosten der Beschäftigten in traditionellen Hochlohnländer. Daneben hat das rücksichtslose Auspressen und In-Konkurrenz-Setzen dieser Zuliefererfirmen den Anstieg der Materialkosten verhindert, der ja eigentlich zu erwarten wäre, wenn die innerbetriebliche Komponentenfertigung durch externe Zulieferer ersetzt werden.

Diese Vorgänge sowie das zuvor beschriebene Finanzkarussell haben natürlich einen ganz bestimmten Zweck, nämlich die Erhöhung der Kapitaleinkommen auf Kosten der Steuerzahler sowie der Bezieher von Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Die folgende Grafik zeigt dann das Endergebnis des gesamten Programms zur Steigerung der Vermögenseinkommen: die massive Ausweitung der Unternehmensgewinne, für die das Wort "beeindruckend" nicht annähernd passend ist.

Gewinn

Im Vergleich zu 1992 ist der Gewinn nach Steuern 2005 auf das 15-fache angestiegen (1500%). Dies ergibt eine jährliche Steigerungsrate von 123%. Damit konnten die Vermögenseinkünfte der VW-Aktionäre durch legale (die Methode "Volkswagen Services Group SCS") und illegale (Methode "Hartz und Volkert") Mittel jedes Jahr mehr als verdoppelt werden. Den Schaden tragen einmal mehr die Beschäftigten, die entweder entlassen werden, wie in Forest, oder länger oder zu sich massiv verschlechternden Bedingungen für immer weniger Lohn arbeiten müssen, wie in Deutschland oder an den Komponentenfertigungsstätten, oder die für den Steuerausfall mit immer höheren Steuern und Abgaben zur Kasse gebeten werden um dann auch noch mittels steuerfinanzierter EU-Globalisierungsfonds für die Entlassenen VW-Beschäftigen aufkommen müssen. Was aber auch die Profiteure dieser Vorgänge beunruhigen sollte, ist, dass eine Fokussierung auf Lohndumping und Steuerhinterziehung bei sinkender Innovationskraft noch keinem Unternehmen gut getan hat.

In diesem Sinne: willkommen an der europäischen Globalisierungfront

Zweckoptimist

06.12.2006 um 00:26 Uhr

„Wie kann die europäische Integration negativ sein?“ oder: „Was heißt eigentlich PJZS“

Liebe Leser,

Verhaltensbiologen haben schon vor geraumer Zeit entdeckt, dass der Kommunikation von Beginn an ein Moment der Täuschung innewohnt. So verwendeten schon primitivste Vielzeller eine Art chemischer Kommunikation, um andere Kleinstlebewesen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anzulocken und zu vertilgen. Im Laufe einer Jahrmilliarden dauernden Evolution hat sich die Kunst der Täuschung durch Kommunikation bis zur Perfektion weiterentwickelt und schließlich in der „Spezies“ Politiker ihren Höhepunkt erreicht. Ich hatte ja an anderer Stelle schon eingehend über besondere Leistungen auf diesem Gebiet berichtet.

Wer jedoch genauer hinsieht, der erkennt in dem Wust an modernem Politik-Neusprech, irgendwo zwischen „mehr Eigenverantwortung“, „Generationengerechtigkeit im Rentensystem“, „wettbewerbsfähigen Löhnen“ oder „nachhaltigen Staatsfinanzen“, hin und wieder ganz unerwartet erlesene Perlen der Wahrheit. Zu diesen Perlen gehören die Konzepte der „positiven“ und der „negativen europäischen Integration“

Wer jetzt allerdings denkt, dass es sich bei der „negativen Integration“ naheliegenderweise um das Gegenteil von Integration handelt, in diesem Fall also um die Auflösung der Europäischen Union, der unterliegt, zumindest auf den ersten Blick, einem Irrtum. Wir werden allerdings sehen, dass diese Formulierung doch einen erheblich höheren Wahrheitsgehalt enthält als ursprünglich beabsichtigt.

Am Anfang der europäischen Einigung stand die Idee, über ein fortschreitendes Zusammenwachsen Europas eine Neuauflage des 2. Weltkriegs zu verhindern. Die Vorschläge, wie das geschehen soll, waren eindeutig. Über eine umfassende Angleichung („Harmonisierung“) möglichst vieler Politikbereiche sollte „Europa“ zunehmend zusammenwachsen. Den Anfang bildete die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine vollständig supranationale Lösung für den Montanbereich, bei der Preise, Qualität, Arbeitsschutz, die sozialen Rahmenbedingungen des Strukturwandels im Montanbereich und vieles mehr durch ein gemeinsames Regelwerk auf europäischer Ebene angeglichen wurden. Diese Art der Integration, die über die Harmonisierung vormals unterschiedlicher nationaler Regeln erfolgte, wird „positive Integration“ genannt, weil sie erst durch das vorsätzliche „positive“ Setzen von Regeln stattfindet, bei dem am Ende des Vorgangs ein „Plus“ an Regulierung entsteht, also eine „positive Regulierungsbilanz“ aufwies.

Dieser Integrationstyp war bis in die 80er-Jahre hinein für die europäische Integration vorherrschend, wurde dann aber zunehmend ersetzt durch das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“. Ausgelöst durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Jahren 1974 und 1979 („Dassonville“ und „Cassis de Dijon“) wurde nunmehr in zunehmendem Maße faktische Binnenmarktöffnung nicht mehr durch Rechtsharmonisierungen flankiert oder eingeleitet, sondern durch die gegenseitige Anerkennung der jeweils nationalen Normen und Bedingungen. Aufgrund des Wegfalls marktbehindernder nationaler Normen ohne regulierenden supranationalen Ersatz wird dieser Integrationstyp „negative Integration“ genannt, da die einzelnen nationalen Regulierungen auf diese Weise zunehmend ausgehöhlt werden und am Ende dieses Vorgangs insgesamt ein „Minus“ an Regulierung, eine „negative Regulierungsbilanz“, entsteht.

Es gibt für diese Entwicklungen eine Reihe von Gründen. Die wichtigsten sind sicherlich die Änderung in der Zusammensetzung der Europäischen Gemeinschaft, die Industrielle Expansion in den 70er-Jahren sowie der Siegeszug der neoliberalen Ideologie.

Die ursprünglich sechs und ab 1973 neun Mitgliedsländer der EG hatten mit Ausnahme Irlands vergleichbare Sozialstandards und -strukturen. Zwar gab es große Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, insbesondere Frankreich und Irland waren noch stark landwirtschaftlich geprägt, aber die daraus resultierenden Interessengegensätze ließen sich grundsätzlich noch derart überbrücken, dass eine Harmonisierung zwar langsam, wie eine Schnecke, aber eben doch stetig vorankam. Dies sollte sich mit der Süderweiterung um Griechenland, Spanien und Portugal ändern, die als deutlich ärmere Agrarstaaten mit kaum wettbewerbsfähiger Industrie völlig konträr gelagerte Interessen hatten als der Rest der EG. Mit der Süderweiterung waren die Interessengegensätze nunmehr so groß, dass aufgrund der damals noch weitgehend erforderlichen Einstimmigkeit das Harmonisierungstempo deutlich verringert wurde und daher andere Wege zur Überwindung der damaligen „Eurosklerose“ gesucht wurden, bei denen der Abstimmungsaufwand zur Konsensfindung geringer war. Da eine Marktöffnung für Südeuropa, die unter geringerem Sozialniveau einfachere Produkte herstellten, auf den ersten Blick ähnlich attraktiv war wie für Nordeuropa, das mit hohem Forschungs- und Kapitalaufwand hochwertige Güter hochautomatisiert herstellte, setzte sich daher dieses neue Integrationsparadigma durch. Es liegt auf der Hand, dass dieses Integrationsverfahren mitverantwortlich ist für die Misserfolge bei der Modernisierung der südeuropäischen Länder, da es die bestehende europäische Produktionsverteilung zementierte.

In engem Zusammenhang hiermit steht die industrielle Expansion in den 70er-Jahren. Aufgrund neuartiger Fertigungstechnologien (Automatisierung, Mikroelektronik, EDV etc.) erlebte die industrielle Fertigung in den 60er- und 70er-Jahre wahre Produktivitätsexplosionen. Durch das dadurch deutlich gesteigerte Produktionsvolumen mussten die jeweils ausländischen Märkte schneller ausgeweitet werden, als dies im bisherigen Verfahren über Harmonisierung möglich schien. Aus diesem Grund drängten die nationalen Industrien in ganz Europa darauf, die Geschwindigkeit der Marktausweitung deutlich zu erhöhen, wofür sich das neue Instrument der wechselseitigen Anerkennung, gerade erst vom Europäischen Gerichtshof in zwei Präzedenzfällen anerkannt, geradezu aufzwang.

Als letzter wichtiger Faktor trat Ende der 70er-Jahren mit dem Neoliberalismus eine neue Ideologie auf den Plan, die staatliches Handeln sowie Regulierung aus grundsätzlichen ideologischen Erwägungen heraus rundweg ablehnt und in einer umfassenden Deregulierung das einzige Heil gegen „überbordenden Staat und Bürokratie“ betrachtet. Für diese Ideologie war der Weg der positiven Integration über Harmonisierung gleichsam eine Pforte zur Hölle, während die negative Integration über gegenseitige Anerkennung nicht nur ein Gegenrezept hierzu darstellte, sondern gleichzeitig hervorragend zur zentralen neoliberalen Idee des allumfassenden Wettkampfs Jedes gegen Jeden passte. Über das Instrument der negativen Integration konnte die Konkurrenz der nationalen Steuer-, Sozial- und sonstigen Produktionsbedingungen und damit die zentrale neoliberale Ideologie des Wettbewerbsstaats und des Standortwettbewerbs umgesetzt werden.

Es leuchtet alleine schon bei der Betrachtung dieser drei Begründungen ein, dass spätestens mit der letzten EU-Erweiterungsrunde die mit diesem Integrationsmodell verbundenen Probleme auf ein explosives Maß angewachsen sind, so dass die Integration der EU insgesamt mit der weiteren Anwendung dieses Prinzips zunehmend gefährdet wird: die „negative Integration“ gefährdet damit selbst bei einer Beschränkung auf die Wirtschaftsintegration das gesamte Projekt der Europäischen Einigung, womit schon mal die erste Frage in der Überschrift beantwortet wäre.

War die negative Integration ursprünglich hauptsächlich ein Mittel zur Wirtschaftsintegration, so fühlten sich deren Protagonisten durch die vollständige Umsetzung dieses Prinzips mittels des Vertrags von Maastricht ermutigt, dieses Instrument auch auf andere Politikbereiche auszudehnen. Hierfür eignete sich insbesondere die neue sogenannte „Dritte Säule“ der mit dem Vertrag von Maastricht neugeschaffenen Europäischen Union, die „Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik“, die heute „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ heißt, und mit „PJZS“ abgekürzt wird, womit nunmehr auch die zweite Frage meiner Überschrift beantwortet wäre. Zunächst ging es um die Behandlung von Strafbefehlen. Während die positive Integration versucht hätte, einen gemeinsamen Bestand an EU-weit anerkannten Straftaten zu definieren, gingen die Regierungschefs hier konsequent den Weg der negativen Integration und beschlossen, dass ein Strafbefehl, der in einem Land aufgrund einer national sanktionierten Straftat ausgestellt wurde, automatisch in jedem anderen Land gültig ist. Wie wir am aktuellen Beispiel des polnischen Präsidenten beobachten können, der in Polen aufgrund einer Satire in der taz einen Strafprozess wegen „Majestätsbeleidigung“ gegen den in Deutschland ansässigen Satirikers losgetreten hat, kann dies zu ganz unerwarteten Ergebnissen führen. Diese Möglichkeit sicherlich auch ein Grund dafür, dass das deutsche Verfassungsgericht die nationale Umsetzung dieses europäischen Haftbefehls in Bausch und Bogen verwarf.

Anstatt nun aber die Anwendung eines schon im Wirtschaftsbereich problematischen und im Grunde genommen gescheiterten Integrationskonzepts auf fremde Politikbereiche zu hinterfragen, legten unsere Regierungen diese Woche nochmals nach und beschlossen die Einrichtung eines „Europäischen Vorstrafenregisters“. Dass dies in Ländern mit hohem Datenschutz gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, weil auf diese Weise der unkontrollierten Ausbreitung von Daten aus Ländern heraus, die diesbezüglich laxere Vorschriften haben, wie z. B. Großbritannien oder insb. viele osteuropäische Länder, Tür und Tor geöffnet wird, ist angesichts der anderen Entwicklungen in diesem Bereich geradezu harmlos. Ich denke da insbesondere an die Daten-Vorratsspeicherung, auf die ich ja bereits eingegangen bin , sowie insbesondere an das sogenannte „Forum-Shopping“. Dies ermöglicht beispielsweise die Telefonüberwachung in einem Land mit strengen Auflagen durch die Ausstellung eines Überwachungsbescheids in einem Land mit laxen Kontrollen. Die negative Integration im Justizbereich macht dies genauso möglich wie einen Haftbefehl für einen deutschen Satiriker aufgrund eines beleidigten polnischen Präsidenten.

Viele Grüße

Zweckoptimist

01.12.2006 um 13:36 Uhr

Pressemitteilung zu Volkswagen Forest

Liebe Leser,

da meine Karikaturen offensichtlich doch nicht ganz so ausdrucksstark waren wie ich mir das so gewünscht hätte, muss es dann eben doch wieder verbal gehen. Das sieht dann eben so aus. Aber wenn's denn der Verständigung und dem Erkenntnisgewinn dient soll es mir mehr als nur Recht sein.

Viele Grüße

Zweckoptimist


Pressemitteilung Attac Deutschland Berlin/Frankfurt, den 1. Dezember 2006

Attac kritisiert deutsches Lohn- und Sozialdumping angesichts des VW-Streiks in Belgien

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac erklärt sich mit den streikenden Beschäftigten im belgischen Volkswagen-Werk Forest solidarisch. Nachdem der Volkswagen-Vorstand im Oktober den deutschen Beschäftigten eine deutliche Stundenlohnkürzung abgerungen und anschließend die Produktion in Belgien massiv reduzierte hatte, haben die belgischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Samstag zu einer Massenkundgebung aufgerufen. "Die fallenden Löhne in Deutschland haben aufgrund einer gesetzlichen Lohnbegrenzung schon in den letzten beiden Jahren zu stagnierenden oder sinkenden Reallöhnen in Belgien geführt. Wir haben angesichts der zu erwartenden Schließung des größten privaten Arbeitgebers in Brüssel für die Wut der Betroffenen vollstes Verständnis. Die belgischen ArbeitnehmerInnen sind jedoch in erster Linie Opfer einer völlig verfehlten und verantwortungslosen Wirtschafts- und Sozialpolitik in Deutschland", erklärte Gerold Schwarz, Sprecher der Europa-AG von Attac.

Seit vielen Jahren drücken Regierung und Unternehmen in Deutschland durch Lohnsenkungen und zunehmenden Sozialabbau die Arbeitsstandards in ganz Europa. Damit erzielen sie über das Niederkonkurrieren der europäischen Wettbewerber einen historisch beispiellosen Handelsüberschuss, erklärte Schwarz weiter. Da die bedeutendsten europäischen Handelspartner an den Euro gebunden sind, können sie sich dadurch nicht mehr durch Währungsabwertungen gegen die deutsche Dumpingstrategie wehren. Der EU-Handel trägt deshalb schon zu zwei Drittel zum deutschen Handelsüberschuss bei. Angesichts der Beschäftigungsverluste und Arbeitsplatzverlagerungen, die hierdurch sowie durch die Auszehrung des deutschen Binnenmarkts in ganz Europa verursacht würden, sei die deutsche Sozial- und Wirtschaftspolitik laut Attac schon lange keine innere Angelegenheit Deutschlands mehr. "Daher rufen wir die Bundesregierung auf, sich für die von anderen Regierungen immer wieder geforderte europäische Sozialharmonisierung einzusetzen. So können etwa über verbindliche Sozialkorridore den leeren Worthülsen vom »Erhalt des europäischen Sozialmodells« endlich Taten folgen. ", forderte Sven Giegold vom Attac-Koordinierungskreis.

Die GlobalisierungskritikerInnen erwarten von der Bundesregierung, die Forderung des Europarates zu erfüllen und das deutsche Streikrecht endlich an europäische Standards anzugleichen. Im Gegenzug fordern sie von den deutschen Gewerkschaften, sich zukünftig verstärkt auf die Herstellung effektiver europäischer Handlungsfähigkeit zu konzentrieren. Wie die jüngsten Auseinandersetzungen bei Volkswagen oder im öffentlichen Dienst sowie bei den Hafenarbeitern belegen, wären die deutschen Gewerkschaft dadurch überhaupt erst wieder in die Lage versetzt, Arbeitnehmerinteressen effektiv zu vertreten. Sie müssten sich nicht weiterhin der dreisten einseitigen Tarifaufkündigung seitens der Arbeitgeber beugen. "Wer die sozialen Rechte der Menschen in Deutschland, in Belgien oder andernorts weiterhin so missachtet wie Regierung und Arbeitgeber in Deutschland, der legt die Lunte an die europäische Einigung. Die Verantwortlichen brauchen sich über zunehmende Europaskepsis nicht zu wundern", mahnte Giegold.