Liebe Leser,
im Zusammenhang mit meinen Artikeln zu den Massenentlassungen im belgischen Volkswagenwerk Forest erhielt ich zwei Dokumente, die mich seitdem nicht mehr losließen. Es handelt sich dabei um um das Protokoll einer Anhörung im belgischen Senat betreffend einer skandalös niedrigen Besteuerung von Volkswagen in Belgien sowie um den Geschäftsbericht der Volkswagen Service Group SCS in Brüssel, der diese Anhörung überhaupt erst auslöste. Bei meinen Recherchen zu diesen Dokumenten entblätterte sich vor mir ein europäischer Wirtschaftskrimi, wie er skandalöser nicht mehr sein könnte, was auch die Vernachlässigung meiner Kolumne in den letzten Tagen erklärt.
In Brüssel stellt Volkswagen nicht nur Fahrzeuge her, sondern unterhält mit der Volkswagen Service Group SCS auch ein sogenannte "centre de coordination", mit dem Volkswagen bestimmte Konzern-Finanzdienstleistungen abwickelt. Die VW-Tochter wurde Gegenstand einer Anhörung im belgischen Senat, weil sie 2005 trotz eines bilanziell ausgewiesenen Gewinns von über 85 Millionen Euro gerade einmal 91 Tausend Euro an Ertragssteuern abführte, mithin also eine Steuerbelastung von ganzen 0,11% aufweist. Nach Ansicht einiger Senatoren verträgt sich dieses "exorbitante Steuergeschenk" äußerst schlecht mit der gleichzeitigen Entlassungen von Tausenden von VW-Mitarbeitern in Brüssel. Um dieses extreme Steuerdumping zu verstehen ist ein Blick in die Besonderheiten des belgischen Steuerrechts bezüglich der sogenannten "centres de coordination" notwendig. Diese Unternehmensform wurde 1982 zur "Beschäftigungsförderung" eingeführt und berechnet seine Ertragsbesteuerung im wesentlichen nicht anhand von Gewinnen, sondern bizarrerweise anhand der Differenz zwischen den gesamten Betriebskosten und den Personalkosten, welche mit einem Steuersatz zwischen 5 und 8 % belastet wird. Dazu kommt noch eine Pauschalsteuer von 9915 € pro Vollzeit-Arbeitsplatz, jedoch lediglich bis zu einer Summe von maximal 99.158 Euro.
Belgien verfügt über etwa 300 dieser Miniatur-Steuerparadiese, die im vorliegenden Fall allerdings noch ein weiteres Schmankerl für Steuerallergiker bereit halten. Hierzu muss man sich das Geschäft dieser VW-Tocher betrachten. Es handelt sich um ein sogenanntes Factoring-Unternehmen, bei dem die nationalen VW-Konzerntöchter ihre Aufträge bis zum Zahlungseingang ihrer Kunden vorstrecken lassen. Hierfür benötigt das Factoring umfangreiche Finanzmittel, welche die VW-Finanztöchter in Amsterdam, in Georgetown auf den Cayman Inseln sowie eben hier in Brüssel in Form von großen Unernehmensanleihen in einer Größenordnung von etwa 10 bis 20 Milliarden Euro von finanzstarken Personen gegen eine durchaus passable Verzinsung in Form von jeweils mindestens 100 000 Euro einsammeln. Im Brüsseler Fall liegen Schulden in Höhe von etwa 4 Milliarden Euro vor, wodurch 2005 Zinsen in Höhe von etwa 107 Mio. Euro an die wohlhabenden Gläubiger ausgeschüttet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Geschäftsübernahme der Volkswagen Services Group SCS erst im Juli erfolgte, so dass sich ein durchschnittlicher Zinssatz von etwa 5% ergibt. Handelt es sich nun bei dem Gläubiger um eine nicht in Belgien steuerpflichtige (natürliche oder juristische) Person, dann fällt aufgrund des besonderen Status als centre de coordination kein Cent an Kapitalertragssteuern an. Ja, ihr habt richtig gelesen, liebe Leser: die Zinserträge an die werten Herren sind in Belgien STEUERFREI, und da die Zinsauszahlung durch die ehrenwerte Banque Générale de Luxembourg erfolgt, die das Bankgeheimnis unter allen Umständen wahren wird, dürften bis zur effektiven europaweiten Einführung der anonymen Quellenbesteuerung die erklecklichen Zinseinnahmen einige Jahre weiterhin völlig steuerfrei bleiben.
Aber die opulente legale Steuerhinterziehung ist noch lange nicht abgeschlossen. Durch die europäische "Mutter-Tochter-Richtlinie" aus dem Jahre 1990 dürfen Dividenden nicht mehr am Entstehungsort mit einer Quellensteuer belastet werden, sondern allenfalls im Empfängerland mit dem entsprechenden individuellen Steuersatz abzüglich der im Herkunftsland bereits entrichteten Steuer. Begründet wird dies damit, dass ja durch die bereits im Herkunftsland erfolgte Unternehmensbesteuerung eine ungerechte Doppelbesteuerung auftreten könnte. Da für die Volkswagen Services Group SCS ja bereits in Belgien üppige 0,11% Steuern bezahlt wurden, ist die steuerfreie Rückführung nach Deutschland eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In Deutschland wird dies über die sogenannte "Dividendenfreistellung" nach § 8 b Abs. 5 KStG gewährleistet, nach der sämtliche Dividenden bei der Unternehmensbesteuerung steuerfrei bleiben, der zu versteuernde Gewinn jedoch um 5% der Dividenden erhöht wird. Letztlich erhöht sich dadurch die gesamte Besteuerung, bis die belgischen Gewinne an die VW-Aktionäre ausgeschüttet werden können, auf ganze 1,36%. Insgesamt wurden 2005 Dividenden in Höhe von 73 Mio. Euro an die VW-Konzernzentrale zurückgeführt.
Damit ist der Steuerumgehungskrimi aber immer noch nicht zu Ende, denn die Volkswagen Services Group SCS betreibt die Vorfinanzierung für folgende Volkswagen-Töchter:
- Volkswagen
- Audi
- Seat
- Skoda
- VW Bruxelles
- VW Navarra
- VW Argentina
- VW Mexico
- VW Poznan
Diese haben 2005 für die Dienstleistungen insgesamt über 141 Mio. Euro bezahlt, die sie von Ihren Betriebsgewinnen abziehen können. Ach, und soweit ich das erkennen konnte, wurden auch noch mit dem Vertrieb von Fahrzeugen 28 Mio. Euro umgesetzt. Was die betroffenen Beschäftigten bei VW Forest betrifft, so ist noch zu sagen, dass die besonderen Steuerbefreiungen der centres de coordination bis 2010 auslaufen bzw. ersetzt werden, und sich diese Heuschrecke damit einen anderen Weidegrund suchen muss. Das dürfte dann auch das endgültige Aus der Brüsseler Fahrzeugfertigung bedeuten.
Damit gibt sich folgendes Bild:
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Die produzierenden VW-Töchter leiten insg. 141 Mio. Euro an steuerpflichtigen Einkünften zur Volkswagen Services Group SCS um und reduzieren damit ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne. Die Steuerlast liegt in den betroffenen Ländern bei etwa 25%, wobei das schwer abzuschätzen ist, da ja das eigentliche Ziel der gesamten Konstruktion das Absenken der effektiven Steuerlast ist.
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Die Volkswagen Services Group SCS führt an die Konzernmutter wieder 73 Mio. Euro Dividenden zurück, die bis zur Ausschüttung an die VW-Aktionäre insgesamt mit 1,36% Steuern belastet sind.
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Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten nimmt die Volkswagen Services Group SCS Unternehmensanleihen auf und entrichtet dabei vollständig steuerfrei 107 Mio. Euro Zinsabgaben an vermögende Gläubiger, die es sich leisten können, mindestens 100 000 Euro zu erübrigen.
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Vermutlich durch Fahrzeugvertrieb erzielt die Volkswagen Services Group SCS nochmals Erlöse von ca. 28 Mio. Euro.
Nachdem wir jetzt die Ausplünderung der Staatshaushalte zugunsten der Bezieher von Kapitaleinkünften durch einen weltweiten Finanzverschiebebahnhof am Beispiel VW betrachtet haben, möchte ich jetzt noch einen Blick auf die Situation der VW-Beschäftigten werfen. Wie im Zuge der Strafrechtsprozesse gegen den Ex-Betriebsratschef Volkert sowie Ex-Personalchef Hartz deutlich wird, konnte die VW-Führung jahrelang durch ein umfangreiches innerbetriebliches Korruptionssystem die Arbeitsstandards und -löhne seit vielen Jahren massiv auf Kosten der Belegschaft senken. Die Auswirkungen werden deutlich, wenn wir uns den Personalkostenanteil anschauen:
Die grüne Linie gibt dabei den Anteil der Personalkosten an der Summe aus Personalkosten (PK) und Materialkosten (PK) wieder, die blaue Linie den Personalkostenanteil am Umsatz und die blaue Linie den Personalkostenanteil an den Herstellungskosten (HK). In allen drei Fällen ist ein Rückgang von etwa 1/3 zu erkennen. Nun könnte man argumentieren, dass dies die Folge einer Resourcenverteuerung ist, welche die Materialkosten erhöht hätte. Wie die nächste Grafik zeigt, ist dies allerdings nicht der Fall, vielmehr blieben der Materialkostenanteil am Umsatz gleich.
Neben einer brutalen innerbetriblichen Personalkostensenkung kann dieser Effekt so erklärt werden, dass durch die Auslagerung der Komponentenfertigung vorrangig in Billiglohnländer der Personalkostenanteil verringert wurde, allerdings wiederum auf Kosten der Beschäftigten in traditionellen Hochlohnländer. Daneben hat das rücksichtslose Auspressen und In-Konkurrenz-Setzen dieser Zuliefererfirmen den Anstieg der Materialkosten verhindert, der ja eigentlich zu erwarten wäre, wenn die innerbetriebliche Komponentenfertigung durch externe Zulieferer ersetzt werden.
Diese Vorgänge sowie das zuvor beschriebene Finanzkarussell haben natürlich einen ganz bestimmten Zweck, nämlich die Erhöhung der Kapitaleinkommen auf Kosten der Steuerzahler sowie der Bezieher von Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Die folgende Grafik zeigt dann das Endergebnis des gesamten Programms zur Steigerung der Vermögenseinkommen: die massive Ausweitung der Unternehmensgewinne, für die das Wort "beeindruckend" nicht annähernd passend ist.
Im Vergleich zu 1992 ist der Gewinn nach Steuern 2005 auf das 15-fache angestiegen (1500%). Dies ergibt eine jährliche Steigerungsrate von 123%. Damit konnten die Vermögenseinkünfte der VW-Aktionäre durch legale (die Methode "Volkswagen Services Group SCS") und illegale (Methode "Hartz und Volkert") Mittel jedes Jahr mehr als verdoppelt werden. Den Schaden tragen einmal mehr die Beschäftigten, die entweder entlassen werden, wie in Forest, oder länger oder zu sich massiv verschlechternden Bedingungen für immer weniger Lohn arbeiten müssen, wie in Deutschland oder an den Komponentenfertigungsstätten, oder die für den Steuerausfall mit immer höheren Steuern und Abgaben zur Kasse gebeten werden um dann auch noch mittels steuerfinanzierter EU-Globalisierungsfonds für die Entlassenen VW-Beschäftigen aufkommen müssen. Was aber auch die Profiteure dieser Vorgänge beunruhigen sollte, ist, dass eine Fokussierung auf Lohndumping und Steuerhinterziehung bei sinkender Innovationskraft noch keinem Unternehmen gut getan hat.
In diesem Sinne: willkommen an der europäischen Globalisierungfront
Zweckoptimist