„Wie kann die europäische Integration negativ sein?“ oder: „Was heißt eigentlich PJZS“
Verhaltensbiologen haben schon vor geraumer Zeit entdeckt, dass der Kommunikation von Beginn an ein Moment der Täuschung innewohnt. So verwendeten schon primitivste Vielzeller eine Art chemischer Kommunikation, um andere Kleinstlebewesen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anzulocken und zu vertilgen. Im Laufe einer Jahrmilliarden dauernden Evolution hat sich die Kunst der Täuschung durch Kommunikation bis zur Perfektion weiterentwickelt und schließlich in der „Spezies“ Politiker ihren Höhepunkt erreicht. Ich hatte ja an anderer Stelle schon eingehend über besondere Leistungen auf diesem Gebiet berichtet.
Wer jedoch genauer hinsieht, der erkennt in dem Wust an modernem Politik-Neusprech, irgendwo zwischen „mehr Eigenverantwortung“, „Generationengerechtigkeit im Rentensystem“, „wettbewerbsfähigen Löhnen“ oder „nachhaltigen Staatsfinanzen“, hin und wieder ganz unerwartet erlesene Perlen der Wahrheit. Zu diesen Perlen gehören die Konzepte der „positiven“ und der „negativen europäischen Integration“
Wer jetzt allerdings denkt, dass es sich bei der „negativen Integration“ naheliegenderweise um das Gegenteil von Integration handelt, in diesem Fall also um die Auflösung der Europäischen Union, der unterliegt, zumindest auf den ersten Blick, einem Irrtum. Wir werden allerdings sehen, dass diese Formulierung doch einen erheblich höheren Wahrheitsgehalt enthält als ursprünglich beabsichtigt.
Am Anfang der europäischen Einigung stand die Idee, über ein fortschreitendes Zusammenwachsen Europas eine Neuauflage des 2. Weltkriegs zu verhindern. Die Vorschläge, wie das geschehen soll, waren eindeutig. Über eine umfassende Angleichung („Harmonisierung“) möglichst vieler Politikbereiche sollte „Europa“ zunehmend zusammenwachsen. Den Anfang bildete die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine vollständig supranationale Lösung für den Montanbereich, bei der Preise, Qualität, Arbeitsschutz, die sozialen Rahmenbedingungen des Strukturwandels im Montanbereich und vieles mehr durch ein gemeinsames Regelwerk auf europäischer Ebene angeglichen wurden. Diese Art der Integration, die über die Harmonisierung vormals unterschiedlicher nationaler Regeln erfolgte, wird „positive Integration“ genannt, weil sie erst durch das vorsätzliche „positive“ Setzen von Regeln stattfindet, bei dem am Ende des Vorgangs ein „Plus“ an Regulierung entsteht, also eine „positive Regulierungsbilanz“ aufwies.
Dieser Integrationstyp war bis in die 80er-Jahre hinein für die europäische Integration vorherrschend, wurde dann aber zunehmend ersetzt durch das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“. Ausgelöst durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Jahren 1974 und 1979 („Dassonville“ und „Cassis de Dijon“) wurde nunmehr in zunehmendem Maße faktische Binnenmarktöffnung nicht mehr durch Rechtsharmonisierungen flankiert oder eingeleitet, sondern durch die gegenseitige Anerkennung der jeweils nationalen Normen und Bedingungen. Aufgrund des Wegfalls marktbehindernder nationaler Normen ohne regulierenden supranationalen Ersatz wird dieser Integrationstyp „negative Integration“ genannt, da die einzelnen nationalen Regulierungen auf diese Weise zunehmend ausgehöhlt werden und am Ende dieses Vorgangs insgesamt ein „Minus“ an Regulierung, eine „negative Regulierungsbilanz“, entsteht.
Es gibt für diese Entwicklungen eine Reihe von Gründen. Die wichtigsten sind sicherlich die Änderung in der Zusammensetzung der Europäischen Gemeinschaft, die Industrielle Expansion in den 70er-Jahren sowie der Siegeszug der neoliberalen Ideologie.
Die ursprünglich sechs und ab 1973 neun Mitgliedsländer der EG hatten mit Ausnahme Irlands vergleichbare Sozialstandards und -strukturen. Zwar gab es große Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, insbesondere Frankreich und Irland waren noch stark landwirtschaftlich geprägt, aber die daraus resultierenden Interessengegensätze ließen sich grundsätzlich noch derart überbrücken, dass eine Harmonisierung zwar langsam, wie eine Schnecke, aber eben doch stetig vorankam. Dies sollte sich mit der Süderweiterung um Griechenland, Spanien und Portugal ändern, die als deutlich ärmere Agrarstaaten mit kaum wettbewerbsfähiger Industrie völlig konträr gelagerte Interessen hatten als der Rest der EG. Mit der Süderweiterung waren die Interessengegensätze nunmehr so groß, dass aufgrund der damals noch weitgehend erforderlichen Einstimmigkeit das Harmonisierungstempo deutlich verringert wurde und daher andere Wege zur Überwindung der damaligen „Eurosklerose“ gesucht wurden, bei denen der Abstimmungsaufwand zur Konsensfindung geringer war. Da eine Marktöffnung für Südeuropa, die unter geringerem Sozialniveau einfachere Produkte herstellten, auf den ersten Blick ähnlich attraktiv war wie für Nordeuropa, das mit hohem Forschungs- und Kapitalaufwand hochwertige Güter hochautomatisiert herstellte, setzte sich daher dieses neue Integrationsparadigma durch. Es liegt auf der Hand, dass dieses Integrationsverfahren mitverantwortlich ist für die Misserfolge bei der Modernisierung der südeuropäischen Länder, da es die bestehende europäische Produktionsverteilung zementierte.
In engem Zusammenhang hiermit steht die industrielle Expansion in den 70er-Jahren. Aufgrund neuartiger Fertigungstechnologien (Automatisierung, Mikroelektronik, EDV etc.) erlebte die industrielle Fertigung in den 60er- und 70er-Jahre wahre Produktivitätsexplosionen. Durch das dadurch deutlich gesteigerte Produktionsvolumen mussten die jeweils ausländischen Märkte schneller ausgeweitet werden, als dies im bisherigen Verfahren über Harmonisierung möglich schien. Aus diesem Grund drängten die nationalen Industrien in ganz Europa darauf, die Geschwindigkeit der Marktausweitung deutlich zu erhöhen, wofür sich das neue Instrument der wechselseitigen Anerkennung, gerade erst vom Europäischen Gerichtshof in zwei Präzedenzfällen anerkannt, geradezu aufzwang.
Als letzter wichtiger Faktor trat Ende der 70er-Jahren mit dem Neoliberalismus eine neue Ideologie auf den Plan, die staatliches Handeln sowie Regulierung aus grundsätzlichen ideologischen Erwägungen heraus rundweg ablehnt und in einer umfassenden Deregulierung das einzige Heil gegen „überbordenden Staat und Bürokratie“ betrachtet. Für diese Ideologie war der Weg der positiven Integration über Harmonisierung gleichsam eine Pforte zur Hölle, während die negative Integration über gegenseitige Anerkennung nicht nur ein Gegenrezept hierzu darstellte, sondern gleichzeitig hervorragend zur zentralen neoliberalen Idee des allumfassenden Wettkampfs Jedes gegen Jeden passte. Über das Instrument der negativen Integration konnte die Konkurrenz der nationalen Steuer-, Sozial- und sonstigen Produktionsbedingungen und damit die zentrale neoliberale Ideologie des Wettbewerbsstaats und des Standortwettbewerbs umgesetzt werden.
Es leuchtet alleine schon bei der Betrachtung dieser drei Begründungen ein, dass spätestens mit der letzten EU-Erweiterungsrunde die mit diesem Integrationsmodell verbundenen Probleme auf ein explosives Maß angewachsen sind, so dass die Integration der EU insgesamt mit der weiteren Anwendung dieses Prinzips zunehmend gefährdet wird: die „negative Integration“ gefährdet damit selbst bei einer Beschränkung auf die Wirtschaftsintegration das gesamte Projekt der Europäischen Einigung, womit schon mal die erste Frage in der Überschrift beantwortet wäre.
War die negative Integration ursprünglich hauptsächlich ein Mittel zur Wirtschaftsintegration, so fühlten sich deren Protagonisten durch die vollständige Umsetzung dieses Prinzips mittels des Vertrags von Maastricht ermutigt, dieses Instrument auch auf andere Politikbereiche auszudehnen. Hierfür eignete sich insbesondere die neue sogenannte „Dritte Säule“ der mit dem Vertrag von Maastricht neugeschaffenen Europäischen Union, die „Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik“, die heute „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ heißt, und mit „PJZS“ abgekürzt wird, womit nunmehr auch die zweite Frage meiner Überschrift beantwortet wäre. Zunächst ging es um die Behandlung von Strafbefehlen. Während die positive Integration versucht hätte, einen gemeinsamen Bestand an EU-weit anerkannten Straftaten zu definieren, gingen die Regierungschefs hier konsequent den Weg der negativen Integration und beschlossen, dass ein Strafbefehl, der in einem Land aufgrund einer national sanktionierten Straftat ausgestellt wurde, automatisch in jedem anderen Land gültig ist. Wie wir am aktuellen Beispiel des polnischen Präsidenten beobachten können, der in Polen aufgrund einer Satire in der taz einen Strafprozess wegen „Majestätsbeleidigung“ gegen den in Deutschland ansässigen Satirikers losgetreten hat, kann dies zu ganz unerwarteten Ergebnissen führen. Diese Möglichkeit sicherlich auch ein Grund dafür, dass das deutsche Verfassungsgericht die nationale Umsetzung dieses europäischen Haftbefehls in Bausch und Bogen verwarf.
Anstatt nun aber die Anwendung eines schon im Wirtschaftsbereich problematischen und im Grunde genommen gescheiterten Integrationskonzepts auf fremde Politikbereiche zu hinterfragen, legten unsere Regierungen diese Woche nochmals nach und beschlossen die Einrichtung eines „Europäischen Vorstrafenregisters“. Dass dies in Ländern mit hohem Datenschutz gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, weil auf diese Weise der unkontrollierten Ausbreitung von Daten aus Ländern heraus, die diesbezüglich laxere Vorschriften haben, wie z. B. Großbritannien oder insb. viele osteuropäische Länder, Tür und Tor geöffnet wird, ist angesichts der anderen Entwicklungen in diesem Bereich geradezu harmlos. Ich denke da insbesondere an die Daten-Vorratsspeicherung, auf die ich ja bereits eingegangen bin , sowie insbesondere an das sogenannte „Forum-Shopping“. Dies ermöglicht beispielsweise die Telefonüberwachung in einem Land mit strengen Auflagen durch die Ausstellung eines Überwachungsbescheids in einem Land mit laxen Kontrollen. Die negative Integration im Justizbereich macht dies genauso möglich wie einen Haftbefehl für einen deutschen Satiriker aufgrund eines beleidigten polnischen Präsidenten.
Viele Grüße
Zweckoptimist
