alkohol am steuer!
das finde ich gut: fahranfängern soll der alkohol am steuer grundsätzlich verboten werden. für sie gilt 0,00 promille. für alle anderen darf´s weiterhin ein glaserl wein mehr sein.
konsequent das ganze - wissen wir doch, dass fahranfänger auf bier, schnaps und wein besonders empfindlich reagieren und unter alkoholeinfluss gern einmal das steuer verreissen.
frau taddinghaus, meine nachbarin, trinkt (aber nur manchmal) drei, vier ... was weiss ich ... gläschen eierlikör, wenn sie bei ihren freundinnen zum kaffeeklatsch eingeladen ist. und was ist mit der beule, die sie anschliessend beim ausparken verursacht?
das macht nichts - das bezahlt doch die versicherung.
und dann noch: frau taddinghaus hat ihren führerschein bereits 43 jahre - und das mässigt die wirkung des eierlikörs ganz ungemein!
