KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

21.11.2006 um 18:50 Uhr

bussgeld-possen!

herr v. hat die dumme angewohnheit, sein auto zu starten, loszufahren und sich erst dann anzuschnallen. so geschah es auch, als ihm eines tages ein polizeiauto entgegen kam. „moment mal", rief der polizist aus dem auto, „sie haben sich nicht angeschnallt.“

„ich bin gerade dabei - und schon fertig!“ lächelte herr v.

„und was machen wir jetzt?“ fragte der polizist. „sie drücken ein auge zu und wir fahren einfach weiter!“ schlug herr v. vor.

und so geschah es dann auch - ohne dass fahrzeugpapiere kontrolliert und personen überprüft wurden, meinte der polizist: „also fahren sie schon!“

wie erstaunt war herr v., als er 14 tage später einen bussgeldbescheid im briefkasten fand: 30 euro wegen „versäumens der anschnallpflicht im verkehr“.

herr v. war einigermassen erbost. er hatte dem polizisten geglaubt und ging fest davon aus, dass die sache erledigt war. als herr v. weiter las, war er noch dazu sehr erstaunt. der polizist, so stand im bescheid zu lesen, habe ihn in der hohestrasse wegen „versäumens der anschnallpflicht im verkehr“ angezeigt.

die hohestrasse befährt herr v. jedoch so gut wie nie.

die begegnung mit dem polizisten hatte in der (parallelen) lustigstrasse stattgefunden, dort, wo herr v. zu hause ist und - just an diesem tag - der polizei in die hände fiel.

also schrieb herr v. an das stadtamt wahrheitsgemäss und sonst nichts weiter: „ich habe am fraglichen tag und zur fraglichen zeit die hohestrasse nicht befahren.“

„wenn sie es nicht waren, dann nennen sie uns die person, die ihr fahrzeug führte!“ schrieb das stadtamt zurück.

herr v. antwortete postwendend, dass nur er allein sein auto benützen würde.

das stadtamt schrieb erneut, erklärte, man hätte den polizisten befragt - alles habe seine richtigkeit, herr v. habe die hohestrasse befahren und müsse nun ein bussgeld in höhe von 55 euro zahlen.

dieses schreiben erreichte herrn v. jedoch nicht, weil er am tag der zustellung schon im urlaub war. als er zurückkehrte, legte er sofort widerspruch ein (fügte die zustellurkunde und die flugtickets bei, um - wie gesetzlich vorgeschrieben - zu beweisen, dass er die erste frist zum widerspruch nicht einhalten konnte) und schrieb im übrigen, dass er notfalls unter eid aussagen würde, am fraglichen tag nicht durch die hohestrasse gefahren zu sein ...

... um aber die angelegenheit zu einem gütlichen ende zu bringen - zugeben würde (was er nicht musste), durch die lustigstrasse gefahren zu sein. dort - und nur dort - hätte ihn der polizist angehalten.

das stadtamt schrieb barsch zurück, dass die frist zum widerspruch nicht eingehalten worden sei und man deswegen ein bussgeld von 62 euro verhängen müsse. davon, dass die frist gar nicht einzuhalten war, stand nichts im schreiben - auch nichts zu dem eigentlichen sachverhalt - und auch nichts zu dem formfehler, der erst zur verwirrung führte (ganz abgesehen von dem schikanösen verhalten des polizisten).

herr v. legte wiederum widerspruch ein und erklärte, dass er - wie dargelegt - nicht durch die hohestrasse gefahren und nicht in der lage gewesen sei, den widerspruch fristgerecht zu erklären.

das sei im übrigen (und diese ironische bemerkung konnte er sich dann doch nicht verkneifen) mit klarem menschenverstand auch durchaus nachzuvollziehen.

jetzt geht die sache ans gericht!

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