"Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung
beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine
Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine
Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem
Gesetz nachgewiesen ist.“ (UN-charta)
ich wollte etwas schreiben über marokko als reiseland, wollte darüber berichten, dass wir dieses land auf ideale weise selbst entdecken können.
ich kann das aber nicht, weil ich - man verzeihe mir - grundsätzlich werden muss.
wer es einmal erlebt hat, dass sein voller name im internet auftaucht - verbunden mit vorwürfen und denunziationen - reagiert allergisch, wenn er erlebt, wie ein mensch im internet an den pranger gestellt wird.
lustig ist das nicht!
ich hege für diesen MOUTACIM, der im marokko-forum mit vollem namen genannt wird, keinerlei sympathie - viel zu oft hat er mir ans bein gepinkelt und sich mit seinen "freunden" (soll ich namen nennen?) über mich mokiert.
diese taschenspieler und scheckbetrüger waren sich ja immer einig, wenn es darum ging, ihren "guten ruf" zu verteidigen.
es mag in der tat so sein, dass dieser MOUTACIM ein scheckbetrüger ist. ich nehme es sogar an. bevor er aber nicht dieses deliktes überführt ist, verbietet es sich, ihn mit vollem namen und der nummer seines personalausweises im internet zu nennen.
sein fehlverhalten muss an anderer stelle geahndet werden. das internet darf nicht zu einem ort der selbstjustiz und hexenverbrennung verkommen. noch ist nicht ausgemacht, ob dieser MOUTACIM für alle vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, verantwortung zu tragen hat.
MOUTACIM mag sich strafbar gemacht haben. ich kann das nicht beurteilen. das muss aber an anderer stelle - und nicht im internet - geklärt werden.
ich habe es selbst erlebt, wie mein name (ohne dass ich davon eine ahnung hatte) im internet genannt wurde, verbunden mit ungeheuerlichen vorwürfen. das alles führte zu ermittlungen, hausdurchsuchungen ... und liegt am ende (wegen meiner schadensersatzansprüche) beim landgericht bremen, das im september darüber entscheiden wird.
hätte ich damals gewusst, in welcher weise mein name missbraucht wird, hätte ich sofort reagiert. ich wusste davon jedoch nichts.
auch MOUTACIM hat ein recht darauf, dass er nicht an den pranger gestellt wird, sondern die vorwüfe gegen ihn sorgfältig geprüft werden.
wir wissen - geben wir es zu - doch gar nichts.
noch einmal: ich bin kein freund dieses MOUTACIM. es darf aber nicht sein, dass menschen im internet mit vollem namen und der nummer ihres personalausweises denunziert werden.
wenn MOUTACIM sich in marokko strafbar gemacht hat, obliegt es allein den marokkanischen behörden, die notwendigen schritte einzuleiten. in foren des internets jedoch muss es reichen, ihn mit seinem "nick" vorzuführen, ihn zu befragen und vor ihm zu warnen.
alles andere ist üble selbstjustiz.
selbst wenn ich - und ich versetze mich einmal in die lage von MOUTACIM - schuldig wäre, würde ich gegen diese art denunzierung mit allen gebotenen mitteln vorgehen.
man ist doch nicht "vogelfrei", nur weil - was erst noch zu beweisen ist - andere geschädigt wurden.
ich bin wirklich kein freund von MOUTACIM - aber ich verwahre mich gegen denunzierung und selbstjustiz im internet!