das VERBIETEN wir jetzt mal!
GOOGLE bietet - sehr sinnvoll - eine bildersuche an. damit kommt man manchmal sehr viel schneller ans ziel und findet den dazu gehörigen artikel. für meine homepage würde das bedeuten: die suche nach bildern über marrakesch könnte ohne weiteres zu meinem reisebericht führen - wenn denn GOOGLE die bilder zu marrakesch an vorderer stelle als thumbnails zur verfügung stellt.
diese bildervorschau wurde GOOGLE jetzt von einem deutschen gericht verboten, weil die erstellung von thumbnails der originalfotos das urheberrecht verletze. man hat in der tat das gefühl, dass die deutschen gerichte das internet ordentlich aufräumen wollen.
vielleicht gelingt es ihnen ja noch, das internet insgesamt abzuschaffen.
übrigens kann jeder homepagebetreiber seine bilder so kennzeichnen, dass GOOGLE sie nicht indiziert. aber dieses "kleine 1x1" des internets scheint noch nicht überall angekommen zu sein. dann sollte man sich aber bitte nicht (völlig blind, was die materie betrifft) juristisch damit beschäftigen.

Wie kann jemand Recht sprechen un einer Sache, von der er NULL Ahnung hat?
Dann dürfte es doch auch keinerlei Abbildungen von berühmten Gemälden geben, denn kein Foto oder keine Kopie sieht so aus, wie die originale Mona Lisa.
...und trotzdem ist es schade, gaebe es die Google-Bildersuche nicht mehr. Praktisch war sie. Was nicht heisst - auch, wenn ich mich jetzt zum Buhmann mache - dass sie tatsaechlich, juristisch gesehen, gegen das Copyright verstoesst, weil fremde Bilder ohne vorige schriftliche Erlaubnis der Verfasser auf ihre Seite kopiert werden - wenn auch nur als Thumbnails. Ueber Sinn und Unsinn dessen kann man sich natuerlich streiten. Das Problem liegt also bei den aktuell gueltigen Gesetzen zum Copyright, nicht beim Richter, denn der kann sich nur an die Gesetze halten.