KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

11.09.2007 um 21:07 Uhr

die kripo grüsst!

von: rolf   Kategorie: **in eigener sache!

an die staatsanwaltschaften bremen und verden, an den senator für inneres, bremen, und an den landesbeauftragten für datenschutz, bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3.9.2007 erhielt ich von einem Herrn XXXX, Kripo Verden, Aussenstelle Stade, einen Anruf. Er erklärte mir, dass man zur Zeit die Fahndung nach möglichen Tätern intensiviert, die für das Verschwinden eines „Dennis“ in Frage kommen. Ich hätte, so Herr XXXX, sicher von der Sache erfahren.

Im Zuge der Ermittlungen habe man ein Raster gefertigt, in dem auch mein Name auftaucht. Herr XXX bat mich deswegen um ein Gespräch, um zu klären, wo ich mich z.B. zu den fraglichen Zeiten (als Dennis verschwand) aufgehalten habe.

Auf meine entsetzte und ungläubige Frage, warum er nun gerade mich anspricht, wurde mir erklärt, dass gegen mich seinerzeit wegen Kindesmissbrauch ermittelt worden wäre - ich also zum Kreis der möglicherweise Verdächtigen gehören würde.

Ich erklärte ihm, dass das Ermittungsverfahren längst eingestellt worden sei - ich also erwarten könnte, dass diesbezüglich meine Personalien aus den Akten der Kriminalpolizei gelöscht werden. Ich fragte weiter, ob ich nun in den nächsten Jahren immer dann damit rechnen müsste, in den Fokus von Ermittungen zu geraten, wenn in Bremen oder Umland ein Fall von Kindermissbrauch geschieht. Die Frage konnte mir Herr XXXX nicht eindeutig beantworten. Er stellte die Angelegenheit im übrigen als völlig harmlos und Routine dar.

Ich bin entsetzt und überaus befremdet, was diesen Vorgang betrifft. Ich habe umgehend meinen Rechtsanwalt konsultiert und Herrn XXXX danach gebeten, wegen seines Ansinnens mit meinem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen.

Ich erwarte Auskunft darüber, warum man einen unbescholtenen Bürger auf diese Weise behelligt und ihn immer weiter - trotz gegenteiliger Feststellung - verdächtigt (und wenn auch nur im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung).

Es sind im übrigen Vorwürfe und Verdächtigungen, die wegen ihrer besonderen Tragweite mit grössten Ernst behandelt werden müssen.

Ich bin mir sehr wohl bewusst, als Staatsbürger der Polizei dabei zu helfen zu müssen, Straftaten aufzuklären. Ich wusste allerdings bisher nicht, dass ein (in diesem Fall von schweren Versäumissen begleitetes) Ermittlungsverfahren gegen einen Bürger dazu benutzt wird, ihn (trotz Einstellung des Verfahrens und richterlicher Anordnung auf Entschädigung) weiterhin immer dann zu verdächtigen, wenn eine Ermittlung ansteht, die Vorwürfe enthalten, derentwegen er irgendwann unbegründet in Verdacht geriet.

Ich bitte um rasche Antwort.

Mit freundlichem Gruss

Rolf XXXX


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