KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

25.04.2008 um 15:58 Uhr

ein DSCHINN und die todesstrafe!

manchmal kann so ein HOKUSPOKUS durchaus unterhaltsam sein. zauberei - wenigstens, wenn sie gekonnt ist - zieht die menschen in ihren bann. natürlich weiss jeder, dass nicht alles mit rechten dingen zugeht, aber je besser die zauberei, desto grösser die illusion.

wer aber zuhause sechs ringe hat, dazu einen weissen faden, watte und einen zettel mit handschriftlichen beschwörungsformeln ist deswegen noch lange kein zauberer. auch dann nicht, wenn er mit ihrer hilfe irgendwelche DSCHINNS - also geister - ruft.

wenn die DSCHINNS nicht in erscheinung treten, hat entweder der zauberer ... oder seine watte ... oder seine beschwörungsformel versagt.

ob es dem mann, der in saudi-arabien ein wenig zaubern wollte, gelang, einen DSCHINN zu rufen, wissen wir nicht. die meldung, dass er jetzt wegen hexerei zum tode verurteilt wurde, lässt sich zu dieser frage nicht weiter aus.

hoffen wir, dass ihn ein DSCHINN vor der hirnverbrannten justiz in saudi-arabien schützt!

HEXEREI IN SAUDI-ARABIEN


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