hat der ÜBERBRINGER der nachricht schuld?
bekanntlich ist es schon immer so gewesen, dass dem überbringer einer schlechten nachricht einiges ungemach droht. davon wussten schon die antiken schriftsteller zu berichten. daran hat sich bis heute nichts geändert - auch wenn man vernünftigerweise die logik sprechen lassen - und nicht blindwütig zu schiessen beginnen sollte.
wenn uns also umstände zu ohren kommen, die einen menschen einer straftat beschuldigen, so sollte man nicht auf denjenigen einprügeln, der die fakten zur beurteilung an andere stelle weiterreicht. dabei ist es aber nur fair, den betroffenen zuvor um eine stellungnahme zu bitten, um gegebenfalls zu ermessen, ob die anschuldigungen auch stimmen.
sagen wir es einmal deutlicher: wenn uns bekannt wird, dass jemand angeblich notorisch gegen recht und gesetz verstösst, dann ist es zuerst einmal pflicht, die vorwürfe mit eigenen mitteln auf ihren wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. wenn das misslingt (und es misslingt in den allermeisten fällen), müssen das selbstverständlich andere beurteilen.
es macht - nebenbei gesagt - auch nicht viel spass, detektiv zu spielen!
