herr v. hat sich bemüht!
die prüfungskommission ist sich einig, dass herr v. sich bemüht hat, die ihm gestellte mathematische aufgabe zu lösen. im rahmen der reifeprüfung - zumal im mathematisch-naturwissenschaftlichen zweig - kann die ihm gestellte aufgabe als leicht klassifiziert werden. dennoch war herr v. nicht in der lage, in der vorgegebenen zeit die aufgabe zu lösen. die prüfungskommission kam daher nicht umhin, diese leistung (und damit das gesamtergebnis) als
zu bewerten.
prüfungskommission für das fach mathematik, kultusministerium kiel, 16. juli 1970
