integration - wohin?
muss eine religion eigentlich in die gesellschaft "integriert" werden? oder ist es vielmehr so, dass jede religion - wenigstens bei uns - strikte privatangelegenheit ist? wenn das so ist, gäbe es nichts zu integrieren - nur zu respektieren.
im übrigen: "integration" bedeutet immer auch, im austausch der werte ein möglicherweise modifiziertes zusammenleben zu entwickeln. es kann ja nicht sein, dass derjenige, der "integriert" werden soll, alle werte aufgibt, die ihm hoch und heilig sind. im gegenteil: er muss sich damit in seiner neuen umgebung wiederfinden. nur dann ist eine integration sinnvoll und gelungen.
ich sage es mal so: wenn die islamische türkei den griechisch-orthodoxen christen das angebot macht, sich in die muslimische gesellschaft zu integrieren - bei aufgabe aller christlichen glaubensinhalte - würde man wohl kaum von einer gelungenen integration sprechen können, oder?
mit anderen worten: wer sich dafür stark macht, die muslims in deutschland in unsere gesellschaft zu integrieren, muss ihnen angebote machen. die deutschen gesetze müssten immer dort umgeschrieben werden, wo sie der scharia widersprechen ...
das aber zuwiderläuft unserem verständnis - weil staat und religion strikt getrennt sein sollen (wenn sich auch in unserer gesellschaft das christlich tradierte menschenbild kulturell durchgesetzt hat).
dann also doch besser keine integration, oder?
DER ZENTRALRAT DER "EX" MUSLIME
es hilft nichts: der islam muss endlich religion von gesetz trennen. sonst wird das nichts bei uns!

in einer broschüre über die themen ausländerfeindlichkeit und vorurteile ist unter dem titel integration und assimilation folgendes zu lesen:
"Integration oder Assimilation
Assimilation ist die weitreichendste Form des Einlebens im Gastland: durch Lösung aller Bindungen an das Herkunftsland und vollständige Übernahme von Sprache, Kultur, Werthaltungen und Lebensformen des Gastlandes, rechtlich abgesichert durch Gewährung des Bürgerrechtes erfolgt eine restlose Einbindung in die neue Heimat. Es sind sehr hohe Ansprüche vom Assimlationswerber zu erfüllen, dagegen ist der Eigenbeitrag der Eingesessenen zur Assimilation von Zuwanderern eher gering. Dieses Modell erscheint z.B. in den USA voll ausgebildet. (USA sind ein klassisches Einwandererland, das sich als "Schmelztiegel der Nationen" begreift und auf Grund seiner nach wie vor geringen Bevölkerungsdichte sowohl räumliche Verteilung wie auch Konzentration in den Metropolen ermöglicht; allerdings ist das "Idealbild" nicht imstande, Ku-Klux-Klan-Rassismus oder Vorurteile gegenüber lateinamerikanischen Gastarbeitern zu verhindern.) In Europa dagegen (nach wie vor der Kontinent mit der höchsten Besiedelungsdichte) ist dieser Typus allenfalls als Entwicklungsmuster in einem Mehrgenerationenweg anzutreffen.
Integration ist eine auch für das Gastland anspruchsvollere Form des Zusammenlebens, welche vom Neubürger geringere Opfer erfordert als Assimilation. Gleichwohl ist der Erwerb der Sprache, die Anpassung an neue Lebensformen und Arbeitsbedingungen, Adaption der traditionellen Werthaltungen etc. notwendig, insofern ist Integration ohne aktive Veränderung nicht möglich. Nicht gefordert sind Aufgabe der ethnischen, kulturellen oder religiös begründeten Identität. Die eingesessene Bevölkerung muß ihrerseits hinreichend Toleranz und Offenheit erworben haben, um eine integrationswillige Gruppe als Bereicherung der kulturellen Vielfalt zu akzeptieren. Das Modell Integration, wo die Bevölkerungsmehrheit mit einer/mehrerer Minderheit/en lebt ist an sich für Europa charakteristisch; die europäische Geschichte weist nicht nur die "Erfindung des Nationalstaates" auf, in zahlreichen Kriegen wurden auch immer wieder Grenzen verschoben, sodaß auch geschlossene Kultur- und Siedlungsgebiete vom ursprünglichen in einen anderen Herrschaftsbereich transferiert wurden. Die feudalen Herrschaftscliquen waren an der Wirtschaftskraft ihrer Völker interessiert, die Bevölkerung selbst war mit ihrem wirtschaftlichen Überlebenskampf mehr als ausgelastet, beide Seiten hatten daher das Ziel einer Assimilation weder angestrebt noch als erstrebenswert empfunden. "
Quelle: A.Bari/J.Bucek/W.Mayer (1990): Fremdenangst und Ausländerfeindlichkeit – Gegenargumente. Hrsg. vom Dr.Karl-Renner-Institut, Wien.
Artikel 14: Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.
Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig; ***doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntnis kein Abbruch geschehen.***
Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden, soferne er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines anderen untersteht.
Artikel 15: Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Kultus, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, *** ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. ***
Artikel 16: Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsausübung gestattet, ***insoferne dieselbe weder rechtswidrig noch sittenverletzend ist.***
Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 (RGBl. Nr. 142), gegenwärtig in der Fassung der Bundesverfassungsgesetze BGBl. 1974/8, 1982/262 und 1988/684. (Vgl. dazu auch die Europäische Menschenrechtskonvention und Zusatzprotokolle vom 4. November 1950, BGBl. 210/1958, Artikel 9.)