KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

30.09.2007 um 09:50 Uhr

kein treffen in MARRAKESCH!

von: rolf   Kategorie: **in eigener sache!

mich erreicht die nachricht, dass sich jemand anschickt, nach marrakesch zu reisen, um dort "einen guten freund zu treffen". ich nehme einmal an, dass mit dem "guten freund" ich selbst gemeint bin.

ich lege auf dieses treffen jedoch keinen wert und verbitte es mir.

bei dieser gelegenheit halte ich für meine leser fest:

das ansinnen kommt bei mir als drohung an. sollte ich auch nur irgendwie in marokko in bedrängnis geraten oder gar angegriffen werden - sei es verbal oder körperlich - werde ich nicht zögern, die marokkanische polizei und das deutsche konsulat zu informieren.

schon allein seine gegenwart würde für mich den tatbestand der nötigung erfüllen.

damit eines völlig klar ist: sollte mir in marokko etwas zustossen, sitzt der täter (bzw. der drahtzieher) in chefchaouen/marokko. ich kann den herrn nur auffordern, von einem "treffen" mit mir abzusehen.

sollte er aber seine ankündigung dennoch wahr machen, garantiere ich dafür, dass seine tage in marokko gezählt sind. als mann mit einer familie und einer existenz in marokko sollte er sich also gut überlegen, ob ein "treffen" mit mir besonders sinnvoll ist.


Diesen Eintrag kommentieren

Bitte beachte: Gästebucheinträge in diesem Weblog werden erst nach Freigabe durch den Autor angezeigt.