KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

16.05.2007 um 15:58 Uhr

noch einmal: wahlen in marokko!

sehr geehrte frau moderatorin tangeroise,

es liegt mir fern, ihre marokkanischen landsleute in die irre zu führen (so allerdings formulierten sie es in ihrem kommentar an meine adresse). also rekapituliere ich noch einmal das marokkanische wahlverfahren. sie können mich anschliessend gern korrigieren.

der marokkanische staat hat - wie es aussieht - keinen überblick darüber, wie viele marokkanische staatsbürger sich im ausland aifhalten. noch viel weniger ist deren adresse bekannt. also ist anzunehmen, dass ein marokkaner, der marokko verlässt, dies für die behörden mit unbekanntem ziel tut.

der marokkanische staat ist sich allerdings seiner pflicht bewusst, die wahlberechtigten bürger zu wahlen aufzurufen - und dazu gehören nun einmal auch die marokkaner im ausland. um den auslands-marokkanern das procedere zu erleichtern, werden (um beim beispiel deutschland zu bleiben), wahllisten ausgelegt - und zwar an einem zentralen ort wie frankfurt.

dorthin müssen alle marokkaner reisen, wenn sie an der wahl zum marokkanischen parlament teilnehmen wollen. gleichzeitig müssen sie glaubhaft machen, dass sie in dem wahlkreis marokkos, wo sie ihre stimme abgeben wollen, verwandte (ehepartner, eltern, grossvater) haben oder über eigentum verfügen.

ich nehme an, dass dies von der marokkanischen behörden vor ort geprüft wird, bevor eine wahlberechtigung erteilt wird.

wer sich als marokkaner im ausland aufhält und keine verwandten in marokko hat, kann selbstverständlich auch nach frankfurt reisen. er tut das aber umsonst - es sei denn, er kann eigentum in marokko (haus, geschäft) nachweisen.

ich dachte immer, dass der besitz einer marokkanischen identitätskarte (oder pass) ausreichend sei, die staatsbürgerschaft nachzuweisen. dem ist wohl nicht so. ausserdem gibt es neben frankfurt noch einige weitere marokkanische konsulate. sie scheinen aber mit der überprüfung überfordert zu sein.

es könnte auch daran gedacht werden, die wahlberechtigung postalisch anzumelden und sich die nötigen unterlagen schicken zu lassen. die marokkanischen behörden trauen jedoch wahrscheinlich der deutschen post genau so wenig zu wie der marokkanischen.

alles reist also nach frankfurt - oder bleibt zu hause.

sehr geehrte frau tangeroise, sie sehen, ich habe aufgepasst. nun erklären sie mir nur noch, wie das ganze weiter geht. wenn nun die auslands-marokkaner ihre heiss begehrte wahlberechtigung erhalten haben - was geschieht dann? können sie womöglich in der marokkanischen botschaft in berlin oder den diversen marokkanischen konsulaten ihre stimme abgeben?

oder müssen sie als brave bürger marokkos als nächstes einen flug bei ryanair buchen, um nach marokko zu kommen? ich nehme an, dass jeder staatstragende marokkaner gern seinen jahresurlaub nimmt, um an den wichtigen marokkanischen wahlen teilzunehmen.

verzeihen sie, sehr verehrte frau tangeroise, dass ich so blind war und die unbürokratische handhabung der wahlen nicht recht gesehen habe.

ich wünsche allen marokkanern - vor allem den im ausland ansässigen - eine gesegnete parlamentswahl.

wann soll´s denn soweit sein?


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