scharia in deutschen gerichten!
wenn ein deutscher mann seine deutsche frau schlägt, ist das ein scheidungsgrund. jeder richter wird das so sehen und die ehe annulieren.
wenn ein marokkanischer mann seine deutsche frau (die aus marokko stammt) schlägt, verhält sich die sache ein wenig anders - wenigstens dann, wenn man einer richterin des frankfurter amtsgerichts folgt. sie wies jetzt darauf hin, dass bei der beurteilung immer auch der kulturelle hintergrund mitbedacht werden müsse.
daher wären die tätlichkeiten des mannes zu entschuldigen.
das heisst übersetzt nichts anderes, als dass die richterin davon überzeugt ist, es sei normal und kulturell tradiert, wenn marokkanische männer ihre ehefrauen schlagen. ach so!
täglich, wöchentlich, monatlich?
die richterin wies in ihrer begründung auch auf den koran hin. nun sollte sie uns aber bitte auch verraten, wo im koran steht, dass es muslimischen ehemännern erlaubt ist, ihre frauen zu schlagen.
und selbst wenn die richterin eine solche stelle nennen könnte - herrscht an deutschen gerichten inzwischen die scharia, wird also nach islamischem gesetz recht gesprochen?
ich will nicht so zynisch sein und fragen, ob man an deutschen gerichten bald einem dieb die hand abschlagen lässt. diese frage ist nämlich so unpassend wie die einlassungen der frankfurter richterin.
sie musste übrigens wegen befangenheit inzwischen den scheidungsfall abgeben.
p.s. vielleicht kann mich mal jemand aufklären, was es mit dem wort "züchtigungsrecht" auf sich hat. wem gibt der gesetzgeber das recht zu züchtigen?
zur erinnerung:
Mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB" hatte die Richterin das Gesuch der jungen Frau abgelehnt. (zitat SPIEGEL ONLINE)

Hier findet man so einiges ueber das Zuechtigungsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCchtigungsrecht
Auch den Hinweis, dass dieses gegenueber der Ehefrau schon 1812 abgeschafft wurde.
Weiter unten ist auch etwas ueber das Zuechtigungsrecht in der Scharia zu finden, jedoch sollte die an deutschen Gerichten eigentlich nicht gelten.
aber vielleicht gehört sie einer gruppe von feministinnen an, die ich vor etlichen jahren mal das „vergnügen“ hatte kennenzulernen. diese vertrat den absonderlichen standpunkt, daß menschenrechtsverletzungen im allgemeinen und frauenunterdrückung im speziellen in anderen ethnien bzw. in anderen kulturen, u.a. auch der islamischen, als eine kulturelle eigenheit zu betrachten ist und jegliche kritik und jegliches eingreifen in diese tradition als ethnozentrismus zu verachten und daher zu unterlassen ist.
ich persönlich halte mich an den feminismusbegriff, den die ehemalige österr. frauenministerin johanna dohnal anläßlich eines vortrages im märz 2004 an der technischen universität in wien formulierte: "ich denke, es ist zeit, daran zu erinnern: die vision des feminismus ist nicht eine 'weibliche zukunft'. es ist eine menschliche zukunft. ohne rollenzwänge, ohne macht- und gewaltverhältnisse, ohne männerbündelei und weiblichkeitswahn."