KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

14.05.2008 um 23:41 Uhr

so pflegt man die ALTEN in marokko und anderswo!

von: rolf   Kategorie: **korrespondenzen!

hallo rolf, ich beziehe ALGII und reise regelmässig nach marokko. ich habe in deutschland ja auch nichts weiter zu tun, nicht wahr? ich bin 34 jahre alt und habe in marokko einen 24-jährigen mann kennengelernt. das ist ja nicht schlimm oder? leider bekommt mein liebster in marokko kein ALGII, kann also nicht regelmässig nach deutschland fliegen. wir wollen dennoch heiraten.

jetzt sagen die deutschen behörden, dass ich ein regelmässiges einkommen nachweisen muss, um ihn nach deutschland einzuladen. ich habe deswegen an dich die frage:

1. wann wird in marokko das ALGII eingeführt und

2. kann jemand, der in marokko ALGII erhält, sich dieses geld auch nach deutschland überweisen lassen?

ich fürchte, dass - wenn sich nichts bewegt - ich bald 44 bin und mein liebster erst 34 wird. ob ich dann noch interesse an ihm habe ... ich weiss es nicht!

gruss sabrina

hallo sabrina, nach deinem 74. geburtstag würde vielleicht die pflegeversicherung einspringen. dein liebster könnte dich also als rüstiger 64-jähriger in deutschland pflegen. er sollte versuchen - mein vorschlag - in marokko eine umschulung zum altenpfleger zu beantragen.

gruss rolf 

Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenGast schreibt am 15.05.2008 um 09:00 Uhr:Aber, aber - nicht verzagen. Das kompetente MA-Forum mit DER kompetenten Moderatorin gibt kompetente Anweisung zum Glücklichsein. (Es geht nichts über persönliche Erfahrung!)
    Dagegen schweigt sie wie ein Grab, wenn es um wirklich wichtige Themen geht - fehlt in diesem Fall wohl an Kompetenz und Sachverstand.
  2. zitierenAdolf schreibt am 15.05.2008 um 14:48 Uhr:Naja, was willst du von dem dummen Mädchen den erwarten?
  3. zitierenRainer schreibt am 15.05.2008 um 18:07 Uhr:Die ist totaaaal blöd und hässlich wie die Nacht noch dazu, ein wahres Brechmittel.

Diesen Eintrag kommentieren

Bitte beachte: Gästebucheinträge in diesem Weblog werden erst nach Freigabe durch den Autor angezeigt.