KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

04.08.2007 um 22:58 Uhr

was eine hausdurchsuchung begründet!

von: rolf   Kategorie: **von meiner homepage!

zur begründung der staatsanwaltschaft bremen, bei mir eine hausdurchsuchung durchzuführen, gehörte unter anderem eine notiz, die im zuge der ermittlungen gegen mich von meiner homepage kopiert wurde (sie fand sich in der ermittlungsakte). dies schrieb ich auf meiner homepage:

ich erschrecke immer öfter, wenn ich - auch im internet - lese, was ganz normale bürger am liebsten mit straftätern machen würden. ich gehe gar nicht ins detail. besonders schlimm wird es aber immer dann, wenn es um sexualstraftäter geht. den meinungen, die dazu geäussert werden, fehlt oftmals jeder gedanke an das menschenrecht.

es mag frivol klingen: aber nicht nur das opfer hat ein recht darauf, dass die tat an ihm gesühnt wird - auch dem täter muss das recht zugestanden werden, dass seine taten so nüchtern wie möglich betrachtet und - wenn die schuld feststeht - er nach den gesetzen und dem masstab des menschenrechts verurteilt wird. alles andere wäre willkür und im schlimmsten fall "lynch-justiz".

jeder dumpfe aufschrei nach "rache" verbietet sich. eine gesellschaft, die das menschenrecht achtet, "rächt" nicht - sondern schützt sich mit kühlem kopf vor menschen, die das soziale miteinander zerstören wollen. einen menschen aus der gemeinschaft auszugrenzen, bedeutet niemals, ihn mit rache und dem aufschrei nach genugtuung zu verfolgen.

es reicht, wenn man ihm - nach sorgfältiger abwägung seiner schuld - die strafe zukommen lässt, die eine aufgeklärte, dem menschenrecht verpflichtete gesellschaft im diskurs festgelegt hat und praktiziert. der täter hat - wird er verurteilt - zeitweilig oder für immer sein recht verwirkt, ein gleichberechtigtes und geachtetes mitglied der gesellschaft zu sein. das muss reichen - mehr sollte man niemanden zumuten.

ich machte der ermittelnden kriminalpolizei (nach vorhaltung dieser notiz) den vorschlag, meine anmerkungen in allen amtszimmern auszuhängen.

das ist - so weit ich weiss - nicht geschehen.


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