was eine hausdurchsuchung begründet!
zur begründung der staatsanwaltschaft bremen, bei mir eine hausdurchsuchung durchzuführen, gehörte unter anderem eine notiz, die im zuge der ermittlungen gegen mich von meiner homepage kopiert wurde (sie fand sich in der ermittlungsakte). dies schrieb ich auf meiner homepage:
ich erschrecke immer öfter, wenn ich - auch im internet - lese,
was ganz normale bürger am liebsten mit straftätern machen würden.
ich gehe gar nicht ins detail. besonders schlimm wird es aber immer dann,
wenn es um sexualstraftäter geht. den meinungen, die dazu geäussert
werden, fehlt oftmals jeder gedanke an das menschenrecht.
es mag frivol klingen: aber nicht nur das opfer hat ein recht darauf,
dass die tat an ihm gesühnt wird - auch dem täter muss das recht
zugestanden werden, dass seine taten so nüchtern wie möglich betrachtet
und - wenn die schuld feststeht - er nach den gesetzen und dem masstab
des menschenrechts verurteilt wird. alles andere wäre willkür
und im schlimmsten fall "lynch-justiz".
jeder dumpfe aufschrei nach "rache" verbietet sich. eine gesellschaft,
die das menschenrecht achtet, "rächt" nicht - sondern schützt
sich mit kühlem kopf vor menschen, die das soziale miteinander zerstören
wollen. einen menschen aus der gemeinschaft auszugrenzen, bedeutet niemals,
ihn mit rache und dem aufschrei nach genugtuung zu verfolgen.
es reicht, wenn man ihm - nach sorgfältiger abwägung seiner
schuld - die strafe zukommen lässt, die eine aufgeklärte, dem
menschenrecht verpflichtete gesellschaft im diskurs festgelegt hat und praktiziert.
der täter hat - wird er verurteilt - zeitweilig oder für immer
sein recht verwirkt, ein gleichberechtigtes und geachtetes mitglied der gesellschaft
zu sein. das muss reichen - mehr sollte man niemanden zumuten.
ich machte der ermittelnden kriminalpolizei (nach vorhaltung dieser notiz) den vorschlag, meine anmerkungen in allen amtszimmern auszuhängen.
das ist - so weit ich weiss - nicht geschehen.
