KREUZ @ QUER - notwendige notizen!

02.12.2006 um 18:34 Uhr

wie viele moscheen dürfen es denn sein?

ich habe nichts dagegen, wenn muslime in deutschland moscheen bauen, um darin ihre religion auszuüben. ich habe wirklich nichts dagegen, wenn muslims christen in ihre moscheen einladen. ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn muslims und christen zusammen zu ihrem "gemeinsamen" gott beten. ich werde mich jeden kommentars enthalten, wenn ein christ zum muslimischen glauben übertritt. ich runzle allerdings die stirn, wenn gläubige muslims die ihrer meinung nach "ungläubigen" christen auf den rechten pfad gottes lenken wollen. meine stirn legt sich gar in zornesfalten, wenn fanatisierte muslims zum "dschihad" aufrufen - also zum glaubenskrieg.

alle worten fehlen mir jedoch beim lesen dieser meldung:

(Reuters) Ein Gericht in der marokkanischen Urlauberhochburg Agadir hat einen deutschen Urlauber zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, weil dieser versucht habe Muslime zu konvertieren. Der 64-Jährige habe während seines Urlaubsaufenthalts Handlungen begangen die geeignet seien, "den Glauben eines Muslimen zu erschüttern", heißt es nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters in dem Urteil, das am Dienstag in Agadir gesprochen wurde.

Der gebürtige Ägypter Sadek Noshi Yassa sei in der vergangenen Woche festgenommen worden, als er Bücher und CDs über die christliche Religion an junge Marokkaner in den Straßen Agadirs verteilt habe. Auch habe er versucht die Muslime in eine Diskussion zum gleichen Thema zu verwickeln.

Nach Artikel 220 des marokkanischen Strafrechts wird jemand mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis drei Jahren bestraft, der "Handlungen unternimmt, um den Glauben eines Muslimen zu erschüttern oder um einen Muslimen zu einer anderen Religion zu konvertieren."

Neben der Gefängnisstrafe von einem halben Jahr wurde Sadek Noshi Yassa zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Dirham, umgerechnet etwa 45 Euro, verurteilt.


Diesen Eintrag kommentieren

Bitte beachte: Gästebucheinträge in diesem Weblog werden erst nach Freigabe durch den Autor angezeigt.