aktuelles, gedanken, erlebnisse

10.01.2004 um 17:48 Uhr

unterschied gewährleistung - garantie

von: steffel

bereits seit 1. jänner 2002 gibt es das neue gesetz. wir erhalten 24 monate gewährleistung. vormals waren es 6 monate garantie.

aber achtung - es gibt doch einen unterschied.

gewährleistung ist die gesetzliche verpflichtung eines unternehmers, für mängel einzustehen, welche nachträglich bei verkauften waren auftreten.

von garantie spricht man, wenn der unternehmer freiwillig, also ohne gesetzliche vorgaben, für das produkt haftung übernimmt - "es hält garantiert so und so lange". hierbei sind die ansprüche eines konsumenten von der gunst des verkäufers und des ausgemachten vertrags abhängig.

vorteilhaft ist mit dem neuen gesetz auch, dass man in den ersten sechs monaten ab lieferdatum nicht selbst beweisen muss "es fehlt was". das gesetz geht in dieser zeit von einem gewährleistungsmangel aus. die beweislast liegt beim unternehmer, wenn er das gegenteil behauptet, dass eigentlich alles in ordnung sei.
nach den 6 monaten allerdings muss man - wie früher - selbst beweisen, dass etwas nicht funktioniert, wenn einem nicht geglaubt wird.

dies ist eine kurze zusammenfassung der österreichischen konsumentenschutzseite.


Einloggen zum Kommentieren:

Hinweis: viele Funktionen von blogigo (z.B. Einträge kommentieren) stehen Dir erst nach einer kostenlosen und unverbindlichen Registrierung zur Verfügung. Hier kannst Du Dich in Sekundenschnelle registrieren.