The day after...

08.03.2010 um 08:25 Uhr

Makel.

Wir (ja wir, juchhu) haben eine Wohnung. Endlich nach längerem suchen. Tolle Lage, tolle Vermieter, toller Altbau, toll, toll, toll. Nur einen Makel hat sie, nämlich eine Maklerin. Wir versuchten sie zur Wohnungsbesichtigung zu erreichen, sie war im Urlaub. Wir versuchten eine weitere Besichtigung auszumachen, sie war auf einem Seminar, wir sind mit der Eigentümerin höchstselbst durch die Wohnung gegangen. Jene war begeistert von uns, wir von ihr. Wir wollten den Mietvertrag klar machen, Frau Maklerin war auf Besichtigungsterminen. Das Mail mit dem Vertrag kam schlussendlich von einer ihrer Kolleginnen. Wir wollen einen Termin zur Unterschrift, Frau Maklerin ist beim Zahnarzt. 

Preisfrage: Mit welchem Hauch einer Berechtigung zahlt man für diese Nicht-Dienstleistung vierstellige Beträge? 

Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierengrenzgaenger schreibt am 08.03.2010 um 09:08 Uhr:mit keinem, definitiv. leider wird euch nichts übrig bleiben, sonst ist die wohnung weg. ich würde zahlen und dann der frau einen gesalzenen brief schreiben, und die firma auf entsprechenden internetseiten entsprechend bewerten, und ihr das auch sagen.

    wir hatten super glück mit unserer, war immer da, hat sich extrem gekümmert und alles, aber auch wirklich alles erledigt und an jede kleinigkeit gedacht. sojemand bezahlt man dann auch gerne. naja, bei 1500 euro hört das 'gerne bezahlen' zwar auf, aber du weißt, was ich meine.

    lg und viel spaß in der neuen wohnung.
  2. zitierenindalo schreibt am 08.03.2010 um 11:01 Uhr:4stellig, VIERstellig? Ich fass es nicht. Da sollte man dem Eigentümer das Geld geben, nicht der Maklerin!
  3. zitierenJOblogt schreibt am 08.03.2010 um 11:49 Uhr:ich hatte vor jahren eine ähnliche situation. aber die viermieterin hat auch selbständig via anzeige gesucht. da ist der makler leer ausgegangen. wir haben gemeinsam gesagt: meine besichtigung sei nur wegen der anzeige gewesen.

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