Das Leben ist eine Baustelle

24.01.2007 um 14:30 Uhr

~ Damals wars... 24.01.1952 ~

von: twentysixseven   Kategorie: Gedanken

In Deutschland tritt das Mutterschutzgesetz zum Schutz werdender und stillender Mütter vor ungesunder Beschäftigung in Kraft.

Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, in Kraft seit 24. Januar 1952, wurde zuletzt am 14. November 2003 geändert. Es gilt nur für als Arbeitnehmer beschäftigte Mütter, für Beamtinnen gelten die weitgehend inhaltsgleiche Mutterschutzverordnung des Bundes beziehungsweise die entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder. Die Gesetze folgen zum großen Teil den Forderungen der Normen für den Mutterschutz, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellt wurden.

Zu den zentralen Bestimmungen gehören die – teilweise auch nicht ganz korrekt als „Mutterschaftsurlaub“ bezeichneten – Beschäftigungsverbote: Nach § 3 dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor. Die §§ 13 und 14 regeln die Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkassen.

§ 4 verbietet des Weiteren, dass werdende Mütter mit schweren Arbeiten beschäftigt werden, wie schweres Heben, Fließbandarbeit und Akkordarbeit.

Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz werden als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Mutterschutzgesetz gehört damit zum Nebenstrafrecht.

 

gefunden hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutzgesetz

 

 

so....

 

by the way...

 

ICH WERDE im August TANTE

 

Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenGalahad schreibt am 24.01.2007 um 18:52 Uhr:Herzlichen Glückwunsch!!! :-)
  2. zitierenMausekind schreibt am 24.01.2007 um 20:13 Uhr:*Schleichwerbung*
    Am 24.1.1983 wurde MAUSEKIND erfunden!
  3. zitierentwentysixseven schreibt am 25.01.2007 um 09:20 Uhr:wer hats erfunden? *gggg*

    jaahaaa... hab ich wohl mitbekommen.. ;)))
  4. zitierenMausekind schreibt am 25.01.2007 um 09:24 Uhr:Nein, die Schweizer haben mich aber nicht erfunden!
  5. zitierenGalahad schreibt am 25.01.2007 um 09:27 Uhr:also mein "herzlichen Glückwunsch" hat sich auf das Tante werden bezogen *nurmalanmerkenwill*
  6. zitierentwentysixseven schreibt am 25.01.2007 um 09:29 Uhr:jaaaahhaaaa... danke.. auch, wenn ich nicht daran beteiligt war...gott.. ich freu mich auf den 2ten kleinen wurm... ;)))

    DANKE und knuddel
  7. zitierenMausekind schreibt am 25.01.2007 um 10:26 Uhr:Ach ja, sorry...
    Das hab ich natürlich ignoriert, weil ich egoistisch nur mit mir beschäftigt war.

    *Geht inne Ecke, sich schämen, wenn se wieder raus kommen darf, gratuliert se und will auch immer lieb sein*
  8. zitierentwentysixseven schreibt am 25.01.2007 um 10:44 Uhr:komm, na komm... mausekindchen.. na komm schon...

    RAUS AUS DER ECKE!

    Da gehoeren ganz andere rein!
  9. zitierenMausekind schreibt am 25.01.2007 um 10:56 Uhr:Okay....
    *bestraft genug ist und hervor lugt*

    Herzlichen Glückwunsch zum Tante-werden!
  10. zitierentwentysixseven schreibt am 25.01.2007 um 11:12 Uhr:na dann sag ich mal ganz spontan - DANKE... ;)

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