Das Leben ist eine Baustelle

16.12.2008 um 09:59 Uhr

und nun????

..... muss ich den urlaub stornieren......

 

Traurig

Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 10:11 Uhr:heul doch! ;OP
  2. zitierenMidnightsunflower schreibt am 16.12.2008 um 11:26 Uhr:Waaas? Na das is ja blöd...hast du wenigstens nen Ersatztermin für deinen Urlaub?
  3. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 11:45 Uhr:Huuuuch! Hatte ich vergessen, betroffen zu sein?! Na, sowas aber auch...

    Was willst du mit Urlaub? schreib lieber was mehr!
  4. zitieren1mishou schreibt am 16.12.2008 um 13:04 Uhr:Warum das? Genehmigt ist genehmigt, keiner kann dich zwingen von deinem Urlaub zurück zu treten, schon gar nicht, wenn was gebucht wurde, da wird dir zur Not jedes Gericht Recht geben. Es wird ja wohl keine Havarie herrschen, wenn du trotzdem deinen Urlaub antrittst!?
  5. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 13:10 Uhr:Da gibt es eindeutig andere Rechtsauffassungen. Selbstverständlich kann man gezwungen werden aus betrieblichen Gründen den Urlaub zu stornieren. Lediglich Stornogebühren müssen ersetzt werden.

    Wir sind schließlich keine Bananenrepublik! ^^ Der Deutsche und seine kindsiche Sicht vom Urlaub - erstaunlich. *lächel*
  6. zitierentwentysixseven schreibt am 16.12.2008 um 13:16 Uhr:er war nicht genehmigt.
    es stand in der schwebe.... wegen internen Sachen... nojo
    und gestern dann die absage.
    gebucht isses... meine familie faehrt ja. Aber jetzt halt ohne uns.
    nojo
    ich klag hier nüscht ein.... dafuer werden es dann 2 woche im maerz... das sollte drin sein!
    *hmpf*
  7. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 13:21 Uhr:Mist! wie solen wir uns jetzt streiten? ^^ *fg*
  8. zitierengaensebluemchenblog schreibt am 16.12.2008 um 17:13 Uhr:Oh, man bis März... :-(
    Zur Entschädigung müssten das dann aber 4 Wochen sein. Zumal Du den "alten" Urlaub noch über hast...
  9. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 17:18 Uhr:Pah, der ist dann verfallen! Verwöhntes Pack! *schmunzel*
  10. zitierentwentysixseven schreibt am 16.12.2008 um 18:21 Uhr:Mr. Ombrage... na wir teilen aber heute wieder aus!

    nojo... 4 wochen werden es nicht.. und so viele Tage aus dem alten jahr sind es nicht.. die kann man mal so verbraten.... hoffe ich

    ALLES WIRD GUT
  11. zitierenOmbrage schreibt am 16.12.2008 um 22:27 Uhr:Alles IST gut...und ich bin lieb! ^^
  12. zitieren1mishou schreibt am 17.12.2008 um 00:41 Uhr:@Ombrage:

    Urlaubsrecht


    Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zu

    Ihrem Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer.

    aktuell:
    Kann der Urlaub verfallen?


    Wo ist mein Urlaubsanspruch rechtlich geregelt?


    Wieviel Urlaub steht mir zu?


    Kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?


    Wann muss der Arbeitgeber über meinen Urlaubsantrag entscheiden?


    Kann der Arbeitgeber bereits zugesagten Urlaub widerrufen?


    Muss ich an Heiligabend (24.12.) / Silvester (31.12.) auch Urlaub nehmen?


    Kann ich Urlaubstage von einem Kalenderjahr ins nächste übertragen?


    Kann ich mir meinen Urlaubsanspruch auch abkaufen (abgelten) lassen?


    Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?


    Was ist, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?


    Was ist, wenn ich (fast) das ganze Jahr krank bin?


    Wieviel Lohn bekomme ich während meines Urlaubs?


    Zuviel Urlaub - was nun?


    Urlaub in der Insolvenz des Arbeitgebers


    Sonderformen des Urlaubs

    * Bildungsurlaub
    * Sonderurlaub für Jugendleiter
    * Erziehungsurlaub (Elternzeit) - siehe §§ 15ff BErzGG
    * Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen - siehe § 616 BGB
    * Beurlaubung / Freistellung


    Links zum Thema Urlaubsrecht


    Rechtsanwälte Tamm & Tamm
    Rechtsanwalt Kaßing
    Rechtsanwalt Kotz
    www.arbeitsrecht.de
    IHK Münster
    IHK Stuttgart

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    Wo ist mein Urlaubsanspruch rechtlich geregelt?

    Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist hauptsächlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

    Von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes kann abgewichen werden

    1. wenn die Abweichung für den Arbeitnehmer günstig ist:

    durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

    2. wenn die Abweichung für den Arbeitnehmer ungünstig ist:

    nur durch Tarifvertrag (unter den Voraussetzungen des § 13 BUrlG),
    aber nicht durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung

    Sonderregeln gelten z.B. für

    * Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 JArbSchG)

    * Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub / Elternzeit (§ 17 BErzGG)

    * behinderte Menschen (§ 125 SGB IX) --> Infos zum Zusatzurlaub

    * Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende (§ 4 ArbPlSchG)

    * in Heimarbeit Beschäftigte (§ 12 BUrlG)

    * Seeleute (§§ 53ff Seemannsgesetz) --> BAG, Urteil vom 24.06.03

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    Wieviel Urlaub steht mir zu?

    Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.

    Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.

    jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)

    ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:

    ABER Nr.1:

    Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
    mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
    24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).

    Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
    beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage),
    bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche
    16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.

    Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle.
    Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch
    wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.
    Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".
    --> info

    ABER Nr.2:

    Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht. (§ 4 BUrlG)

    Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG)

    Beispiele

    ABER Nr.3:

    Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können mehr Urlaubstage vereinbart werden. (weniger nur in Tarifverträgen des Baugewerbes: § 13 II BUrlG)

    ABER Nr.4:

    Sonderregeln gelten z.B. für

    * Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 II JArbSchG):

    o Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
    o Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
    o Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage

    * Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub / Elternzeit (§ 17 I BErzGG):

    Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Erziehungsurlaubs (der Elternzeit) um 1/12.

    * behinderte Menschen (§ 125 SGB IX):

    Behinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub,
    nämlich 1 Urlaubstag im Jahr pro Arbeitstag in der Woche.
    (bei 5-Tage-Woche also 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr)
    --> Infos zum Zusatzurlaub

    * Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende (§ 4 I ArbPlSchG):

    Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden vollen Kalendermonat des Wehrdienstes (des Zivildienstes) um 1/12.

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    Kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?

    Grundregel: Nein, aber.

    Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs.

    ABER: Der Arbeitgeber muss hierbei die folgenden Regeln beachten:

    * Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)

    * Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG)

    * Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)

    Achtung: Ist der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden oder erteilt der Arbeitgeber gar keinen Urlaub, dann sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung).

    * zur Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt:
    Bundesarbeitsgericht LAG Rheinland-Pfalz

    Betriebsurlaub / Betriebsferien: LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.02

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    Wann muss der Arbeitgeber über meinen Urlaubsantrag entscheiden?

    Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt.
    Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen enthalten.

    Auch ohne eine solche Regelung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag zügig entscheidet.
    # Arbeitsgericht Frankfurt

    Aber Achtung: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub erteilt, sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung).

    * zur Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt:
    Bundesarbeitsgericht LAG Rheinland-Pfalz

    Vor einer solchen Klage sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aber "hin + wieder" an den Urlaubsantrag "erinnern" und dabei ggf. deutlich machen, dass und warum für die Vorbereitung des Urlaubs eine baldige Entscheidung über den Urlaubsantrag erforderlich ist.

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    Kann der Arbeitgeber bereits zugesagten Urlaub widerrufen?

    Grundregel: Nein, aber.

    Hat der Arbeitgeber den Urlaub für einen bestimmten Zeitpunkt zugesagt, so ist er hieran grundsätzlich gebunden.

    Bundesarbeitsgericht:
    # Ein Rückruf aus dem (bereits angetretenen) Urlaub ist unzulässig.
    # Eine Rückruf-Vereinbarung ist unwirksam.

    Anders kann es sein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub noch nicht angetreten hat.
    Ein solcher Widerruf des zugesagten (aber noch nicht angetretenen) Urlaubs kann (in Ausnahmefällen) zulässig sein bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.

    ich streite mich nicht, wenn ich Recht habe. Diese dringenden betrieblichen Erfordernisse müssen erst mal gegeben sein. So einfach ist es nicht und nun mögen sie schweigen.

    @ 20 6 7: Tja das ist dann Pech du Arme. Aber dann konntest du dich ja schon etwas drauf gefasst machen.
  13. zitierenOmbrage schreibt am 17.12.2008 um 08:57 Uhr:Wer will sich streiten? ^^ Offensichtlich streitest du dich nur, wenn du Untrecht ´hast - so wie jetzt! ;O) Unglaublich, wie manche Menschen sich in ihren Rechten auskennen ohne ihre Pflichten wahrzunehmen. *schmunzel*

    Diese dringenden betrieblichen Erfordernisse habe ich angesprochen und glaub mir, mein Schatz - um deinen Urlaub zu widerrufen reicht zunächst die bloße Behauptung. Und diese Erfordernisse sind z.B. ganz banal Auftragsspitzen, Projekte, saisonale Gründe oder "Notfälle".
    Und diese Gründe sind sogar Angst um den Arbeitsplatz oder das Betriebsklima.

    Abgesehen davon ist es eine Frage des täglichen Miteinander - du scheinst arbeitslos oder studierend zu sein, das du die betrieblichen Realitäten nicht kennst resp. wahrnimmst. Oder beamtet? *grins*

    Aber du hast dir fein Mühe gemacht. Das sollte man anerkennen, weil ja saubere Recherche sonst nicht so deine Art ist - auch wenn der letzte Absatz gereicht hätte. ;O)

    Küsschen
    ultima ratio rex
  14. zitierentwentysixseven schreibt am 17.12.2008 um 10:40 Uhr:jetzt mal schoen lieb sein hier! sonst hol ich die rute raus!

    solange es halt nicht genehmigt war... kann ich halt eh nichts daran aendern!

    Ich habe damit gerechnet, auch wenn ich gehofft haette, das es halt nicht so schlimm ausgehen wuerde.

    Man muss sich im übrigen nicht immer um alles streiten!
  15. zitierenOmbrage schreibt am 17.12.2008 um 10:55 Uhr:Das macht aber Spaß! Außerdem ist es ja - zumindest für mich - kein richtiger Streit, sondern ein Disput. Ich lerne daraus und mit wem ich mich "streite" der geniesst (wenn man in diesem Fall von geniessen reden mag) meinen Respekt! ;O)

    Aber du hast Recht - das ist dein Blog. mea culpa. Da ich aber nicht "nett" sein will, verlasse ich diese Diskussion nun.

    Bis zum nächsten Mal...;O)
  16. zitieren1mishou schreibt am 17.12.2008 um 12:04 Uhr:@ 20 6 7: Ich streite mich eigentlich nie, aus dem Alter bin ich raus. Das hab ich im Kindergarten gemacht. Gewissen "Menschen" können zum Glück in meinem Blog nicht mehr kommentieren, ich bin so froh, dass es diese Funktion gibt, denn ich mag bei mir nicht haben, dass meine Gäste von einem respektlosen Mitblogger belästigt werden.

    Ja nun, ich hoffe du kannst deinen Urlaub bald nachholen und ich hoffe für dich, dass er dann schöner wird, als es der vorige je geworden wäre

    Gruß
    Claudi

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