„Wenn die Bürger schlafen geh'n, in der Zipfelmütze
und zu ihrem Herrgott fleh'n, daß er sie beschütze,
zieh’n wir festlich angetan hin zu den Tavernen:
Schlendrian, schlendrian, unter den Laternen.”
Für die Beisetzung mittelloser Menschen, deren Angehörige
nur schwer oder gar nicht ausfindig zu machen sind,
ist der Umweltbetrieb der jeweiligen Kommune zuständig.
"Wir sind gehalten, den Kostenaufwand möglichst klein zu halten"
erläutert ein Betriebsleiter. In der Regel werde anonym bestattet.
Das Argument der Behörde: Sei der Platz der Grabstätte bekannt,
müsse man davon ausgehen, dass dort häufiger Blumen abgelegt werden.
Deren Entsorgung wiederum ziehe Kosten nach sich.
"Wenn wir Angehörige im Nachhinein ausfindig machen und sie
zur Zahlung auffordern, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie uns
unzulässige Kosten vorwerfen. Deswegen sind auch
keine Trauerfeiern vorgesehen."