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Rechte bei Flugverspätung gemäß EU-Verordnung 261/2004
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sie bringen häufig auch finanzielle und zeitliche Einbußen mit sich. Die gute Nachricht: Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen mit EU-Airlines. Wer mehr als drei Stunden Verspätung hat, kann je nach Flugstrecke eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro verlangen. Entscheidend ist dabei nicht die Verspätung beim Start, sondern die Ankunftszeit am Zielort. Verspätungen entstehen durch viele Ursachen – technische Probleme, Wetterbedingungen oder Streiks. Dennoch gibt es klare Regeln, wann Anspruch auf Entschädigung besteht. Auch bei Umbuchungen oder verpassten Anschlussflügen gelten ähnliche Regelungen. Selbst wenn die Airline Gutscheine oder Verpflegung anbietet, bleibt der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung unberührt.Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände: Was gilt?
Nicht jede Verspätung führt automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, können den Anspruch ausschließen. Dazu zählen zum Beispiel starke Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken. Allerdings: Technische Defekte gelten nicht automatisch als außergewöhnlich, sondern zählen oft zur normalen Verantwortung der Airline. AirHelp, ein Unternehmen, das sich auf die Durchsetzung von Passagierrechten spezialisiert hat, weist darauf hin, dass Airlines häufig pauschal außergewöhnliche Umstände anführen, ohne diese im Einzelfall ausreichend zu belegen. In solchen Fällen lohnt sich eine gründliche Prüfung durch Experten oder entsprechende Plattformen.Entschädigungshöhe – So viel Geld steht dir zu
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:- 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer
Was tun im Fall einer Flugverspätung?
Wenn sich ein Flug verspätet, sollten Betroffene schnell handeln und Beweise sichern. Dazu gehören:- Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen aufbewahren
- Fotos von Anzeigetafeln mit den Verspätungszeiten
- Schriftliche Informationen der Airline sichern
- Zeugenberichte von Mitreisenden einholen
- Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft dokumentieren (z. B. bei Türöffnung am Gate)
Anspruch auch bei verpasstem Anschlussflug
Ein besonderer Fall ist der verpasste Anschlussflug. Wenn dieser innerhalb eines Buchungsvorgangs liegt (also z. B. bei einem Code-Share-Flug mit mehreren Airlines), gelten alle Flugabschnitte als eine Einheit. Kommt es bei einem Teilstück zur Verspätung, die zum Verpassen des Anschlussfluges führt und die Verspätung am Endziel drei Stunden oder mehr beträgt, besteht voller Anspruch auf Entschädigung. Auch hier gilt: Dokumentation ist alles. Namen der Airlines, Flugnummern, Zeiten der geplanten und tatsächlichen Abflüge und Ankünfte sollten detailliert erfasst werden.Flug gestrichen oder umgebucht – welche Rechte gelten?
Wenn ein Flug annulliert wird, haben Passagiere laut EU-Verordnung Anspruch auf:- Rückerstattung des Ticketpreises oder
- anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
- zwei Stunden früher oder
- vier Stunden später als geplant erfolgen