In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Der wesentliche Unterschied – aber nicht der einzige – zwischen den beiden Arten der Gesundheitsversorgung ist der zu zahlende Betrag.

Der Hauptunterschied zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen besteht in der Art und Weise, wie ihre Dienstleistungen verwaltet werden.

Die Privatversicherung wird von einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, genau wie bei einer Autoversicherung oder Lebensversicherung.

Bei der Berechnung der Kosten der Krankenversicherung werden auch andere Parameter wie Alter, Geschlecht und allgemeine Gesundheit berücksichtigt, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.

Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse?

Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen Sie möglicherweise eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen. Wenn Sie sich für die PKV entscheiden, sollten Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Der Leistungsumfang und die monatlichen Beitragskosten weichen zwischen den verschiedenen Versicherern stark ab. In jedem Fall lohnt es sich, vorab einen Vergleich der privaten Krankenversicherung durchzuführen. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie für Ihre PKV die beste Leistung zum geringsten Preis erhalten.

Wer muss sich für eine gesetzliche Krankenkasse anmelden?

Sie müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse anmelden, wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der zur Kategorie Versicherungspflicht gehört, was nichts anderes bedeutet “mit der Verpflichtung zur gesetzlichen Krankenversicherung”.

Daher müssen Sie sich in diesem Fall für die gesetzliche Krankenversicherung anmelden:

  • ein Mitarbeiter mit einem Gehalt zwischen 451 Euro (Minijob) und 4.575 Euro.
  • ein Student
  • ein Praktikant oder ein AzuBi (d.h. eine Person, die an einer Ausbildung teilnimmt)

Alle anderen, wie zum Beispiel:

  • Mitarbeiter mit einem Gehalt von mehr als 4.575 Euro
  • diejenigen, die einen Minijob-Vertrag haben.
  • diejenigen, die keine Arbeitstätigkeit ausüben, aber kein Geld vom JobCenter oder der Agentur für Arbeit erhalten.

kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung oder einer privaten Versicherung anmelden.

Worin bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse?

Die Unterschiede zwischen gesetzlichen und privater Krankenkasse sind unterschiedlich. Die offensichtlichste Tatsache sind die verschiedenen Kriterien für die Auswahl der Monatsbeträge. In der Privatversicherung variiert der Preis je nach Risikofaktoren, vor allem dem Alter, aber auch dem Geschlecht, möglichen chronischen Krankheiten etc. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Jugendlichen oft praktisch unbedeutend sind, aber sie steigen, bis sie im Laufe der Zeit entschieden wichtig und teilweise unhaltbar werden. In der gesetzlichen Krankenkasse variiert der zu zahlende Betrag, der immer gesetzlich festgelegt ist, je nach Einkommen, also je nach der wirtschaftlichen Verfügbarkeit jedes Versicherten, unabhängig von seinen allgemeinen Gesundheitsbedingungen.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse nicht schwierig ist, aber sehr komplex ist, außer in bestimmten spezifischen Fällen, die bei jeder Gelegenheit analysiert werden müssen, nach der Rückkehr.

Die verschiedenen gesetzlichen Versicherungen sind, wie der Name schon sagt, gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass die monatlichen Preise und Grundleistungen (Ärzte, Spezialisten, Krankenhäuser usw.) gesetzlich festgelegt sind und somit jeweils gleich sind. Die Versicherungen unterscheiden sich daher für die Verwaltung der gleichen Dienstleistungen und für das Angebot einiger zusätzlicher und optionaler Dienstleistungen.

Wie viel kostet die Krankenversicherung?

Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängt der Preis der Krankenversicherung in Deutschland von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wenn Sie ein Mitarbeiter sind

Wenn Sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer haben, werden die Kosten, die an die Krankenkasse zu zahlen sind, etwa zur Hälfte zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt.

Die Gesamtkosten der Versicherung bis Ende 2015 betrugen 14,6% des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
Ab Januar 2016 wurde der Prozentsatz auf ca. 15%/16% des Bruttogehalts erhöht, je nachdem, welcher Krankenkasse Sie angehören.

Als Arbeitnehmer müssen Sie daher ca. 7,5% (dazu kommt ein von Ihrer Krankenkasse festgelegter Zusatzbetrag von ca. 1% des Bruttolohns) und der Arbeitgeber die restlichen 7,5% zahlen.

Für die Berechnung der Ausgaben bittet die Krankenkasse Sie jedes Jahr um einen Steuerbescheid, d.h. ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das die Höhe der zu zahlenden Steuern angibt, aus dem Sie den Bruttogewinn ableiten können.

Wenn Sie Selbständiger sind

Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie den vollen Betrag selbst bezahlen.

Wenn Sie sich für eine freiwillige Versicherung entscheiden, zahlen Sie nach Ihrem Einkommen. Um dies nachzuweisen, müssen Sie jährlich ein BWA, d.h. eine Unternehmensbilanz, einreichen.

Darüber hinaus können Sie beim Abschluss der Versicherung entscheiden, ob Sie Krankengeld beantragen oder nicht, eine Leistung, die Arbeitnehmer nach 6 Wochen ununterbrochener Krankheit von der Krankenkasse erhalten (während in den ersten sechs Wochen das Gehalt noch vom Arbeitgeber gezahlt wird).

Wenn Sie sich für eine Privatversicherung entscheiden, gelten eigene, von Agentur zu Agentur unterschiedliche Preise, die indikativ ab etwa 150 Euro pro Monat liegen.

Wenn Sie zu dieser Kategorie der Selbständigen gehören, empfehle ich Ihnen, einige Schätzungen erstellen zu lassen, bevor Sie sich für ein Unternehmen entscheiden, bei dem Sie sich versichern möchten.

Wie Sie Familienmitglieder in Ihre Krankenversicherung aufnehmen können

Der Krankenversicherungsschutz kann ohne Aufpreis auf andere Familienmitglieder ausgedehnt werden und wird als Familienversicherung bezeichnet.

Sie können in die Familienversicherung aufgenommen werden:

  • der Ehepartner
  • Kinder bis zum Alter von 23 Jahren (25 Jahre, wenn sie Universitätsstudenten sind), sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und kein Einkommen von mehr als 395 EUR pro Monat haben (oder 450 EUR, wenn sie einen Minijob spielen).

Um die Familienversicherung zu beantragen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Anmeldebestätigung vorlegen, zusätzlich zu den verschiedenen erforderlichen Bescheinigungen, wie z.B. der Heiratsurkunde und / oder der Geburtsurkunde von Familienmitgliedern, die Sie übernehmen möchten.

Diese Zertifikate müssen auf dem internationalen Formular in mehreren Sprachen vorgelegt oder von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Ausland finden Sie auch auf der offiziellen Website des Gesundheitsministeriums.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenkasse?

Die Studenten (Anmerkung: Die Deutschen von Studenten meinen nur Universitätsstudenten. Alle anderen Arten von Schülern, z.B. Sprachschulen, sind Schüler!), AzuBi, Auszubildende oder generell Mitarbeiter mit einem Gehalt zwischen 450 Euro (Minijob-Schwelle) und 5.062,50 Euro (Schwelle 2019) müssen sich gesetzlich in die gesetzliche Krankenkasse einschreiben. Diese Kategorien gehören zur so genannten Versicherungspflicht.

Alle anderen Kategorien, wie Freiberufler, Minijobber, Studenten über 30 Jahre, Mitarbeiter, die mehr als 5.062,50 € pro Monat (für 2019) verdienen, können sich über eine sogenannte freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Für diese Kategorien muss dann jeder Fall einzeln bewertet werden.

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist im Gegensatz zur Zahnzusatzversicherung eine weitere Pflichtversicherung in Deutschland, die von der gesetzlichen Krankenkasse garantiert wird und dem entspricht, was in den Vereinigten Staaten als Langzeitpflege bezeichnet wird. Es handelt sich um eine Deckung, die dem zukünftigen, vorübergehenden oder langfristigen Risiko der Nicht-Selbstversorgung entspricht. Begünstigte der Pflegeversicherung sind Versicherte jeden Alters, die Hilfe bei ihrem Alltag benötigen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hausarbeit. Der monatliche Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt 2,3% des Bruttoeinkommens der versicherten Person, die älter als 23 Jahre ist und keine Kinder hat. In anderen Fällen betragen die Kosten 2,05%.

Kann man in Deutschland leben, ohne sich für die Krankenkasse zu registrieren, sondern sich ausschließlich auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen? Wenn ja, was sind die Folgen dieser Entscheidung?

Die Europäische Krankenversicherungskarte, wenn sie im Ausland verwendet wird, deckt nur Notfälle, nicht aber Routinebesuche und allgemein sogenannte geplante Leistungen ab. Daher kann es vorkommen, dass Sie ohne deutsche Pflegeversicherung für Routinekontrollen privat bezahlen müssen. Ein weiteres Problem, das auftreten kann, ist, dass Sie, wie bereits erwähnt, den Rückstand bezahlen müssen, wenn Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden oder zur Anmeldung verpflichtet sind.

Ist es nach der Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, wenn man mit dem Service nicht zufrieden ist, auf eine andere zu wechseln?

Natürlich! Allerdings ist die so genannte “Kündigungsfrist”, d.h. die Frist von 18 Monaten, in der Sie an die ursprünglich gewählte Krankenkasse gebunden sind, zu beachten. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie frei für Änderungen.

Nach wie lange können Sie Ihre Anmeldung bei einer Krankenkasse stornieren?

Wie wir bereits gesagt haben, ist ein Leben in Deutschland ohne Krankenversicherung nicht möglich. Daher können Sie Ihre Anmeldung bei der Krankenkasse nur stornieren, wenn Sie in eine andere Krankenkasse wechseln wollen oder wenn Sie das Land verlassen. In letzterem Fall müssen Sie die Abmeldung beim Bürgeramt machen und bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Kann jemand anderes als ich durch meine Versicherung versichert werden?

Natürlich! Sie heißt Familienversicherung und bedeutet, dass meine gesetzliche Krankenversicherung auch meine Familie ohne Aufpreis übernehmen kann.

Welche Familienmitglieder kann ich in meine Familienversicherung aufnehmen? Und in welchen Fällen?

Versicherungsfähig sind Kinder (und in einigen Fällen auch Enkelkinder) bis zum Alter von 23 Jahren (bei Studenten 25 Jahre) und der Ehepartner. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass sie auch in Deutschland wohnen und nicht arbeiten oder dass ihr Einkommen auf jeden Fall 395 Euro pro Monat (bzw. 450 Euro bei Minijob) nicht übersteigt. Um Ihre Familienmitglieder mitversichern zu können, müssen Sie immer die Anmeldung und/oder die Heirats-/Geburtsurkunde Ihrer Familienmitglieder mit den beglaubigten Übersetzungen an die Krankenkasse vorlegen.

Wenn ich meinen Job verliere und Monate vergehen, bevor ich einen anderen Job finde, wie übernehme ich dann die Kosten für die Krankenkasse? Muss ich es alleine machen oder gibt es eine mögliche Deckung aufgrund von Arbeitslosigkeit?

Haben Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, so übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Arbeitsamt auch die Kosten Ihrer Versicherung für die Dauer der Leistung. Wenn Sie von einer dieser beiden Institutionen keinen Zuschuss erhalten, müssen Sie Ihre Versicherung bezahlen. Ein häufiger Fehler, der leider oft gemacht wird, ist die Annahme, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Krankenversicherung automatisch geschlossen wird. Die böse Überraschung, der Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Lücke zu bezahlen, ist immer um die Ecke.

Achtung: Solange Sie sich auf deutschem Boden befinden, können Sie Ihre Versicherung nicht einfach abschließen (es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie anderswo versichert sind). Wenn Sie die Zahlung der Krankenkasse durch Ihren Arbeitgeber einstellen, müssen Sie den Monatsbetrag selbst bezahlen.

Ist es möglich, sich für eine Krankenkasse sowohl als Arbeitnehmer als auch als Freiberufler zu registrieren? Wenn ja, was sind die Unterschiede?

Ja, es ist möglich, wie ich bereits in der vorherigen Antwort erklärt habe. Hier ist der wesentliche Unterschied: Der Arbeitnehmer teilt den für seine Versicherung fälligen Betrag mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt der Referenz Krankenkasse etwa die Hälfte des Betrages, während der andere Teil direkt vom Gehaltsscheck des Mitarbeiters abgezogen wird. Der Selbständige hingegen muss den Monatsbetrag selbst bezahlen.

Wie hoch sind die monatlichen Kosten einer Krankenkasse (in Prozent oder in Euro)?

Für die Mitarbeiter kostet die Krankenversicherung monatlich 14,6% des Bruttoeinkommens des Versicherten. Der Arbeitgeber zahlt 7,3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Letztere ist daher verpflichtet, die restlichen 7,3 % zuzüglich eines zusätzlichen Betrages zu zahlen, dessen Höhe ab dem 1. Januar 2015 von der einzelnen Krankenkasse individuell festgelegt wird, der aber immer noch durchschnittlich rund 0,9 % beträgt.

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