Ein Geistesblitz und schnell ein Patent darauf anmelden – so leicht geht das heutzutage leider nicht mehr. Zunächst benötigen Erfinder oft Jahre, bis die Entwicklung der Erfindung abgeschlossen ist. Anschließend muss entschieden werden, ob ein Patent für die eigene Erfindung sinnvoll ist.

Was ist eigentlich ein Patent?

Ein Patent kann auf eine eigene Erfindung angemeldet werden. Mit diesem hat der Inhaber für einen gewissen Zeitraum (bis zu zwanzig Jahren) das alleinige Recht zur Nutzung der geschützten Entwicklung. Er hat somit ein Monopol auf seine Erfindung. Andere dürfen seine Erfindung im Zeitraum des Patents nicht benutzen. Außer der Patentbesitzer erlaubt dies. So kann er kontrollieren, wer seine Entwicklung benutzen darf. Wirtschaftlich können aus einem Patent so große Vorteile gezogen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Zahlung einer Lizenzgebühr für die Nutzung der Entwicklung. So können andere mitverdienen, der Patentinhaber erhält aber immer einen Teil des Gewinns als Lizenzkosten.

Welche Erfindungen sind schützenswert?

Computer, Rad, Handy, Auto – alle diese Dinge sind längst erfunden. Es lohnt sich allerdings auch bei weniger aufsehenerregenden Erfindungen oft, diese schützen zu lassen. Auch die Weiterentwicklung und Patentierung von bereits entwickelten Dingen lohnt sich oft.

Patentierung in Deutschland und der Welt

In Deutschland läuft die Anmeldung eines Patentes über das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Die Bearbeitungs- und Prüfungszeit kann hier zu bis drei Jahren dauern. In diesem Fall ist das Patent allerdings nur in Deutschland geschützt. Für das europäische Ausland ist das Europäische Patentamt zuständig. Durch die Patentierung dort können Erfindungen in ganz Europa geschützt werden.

Laut go-innovation.de, der Informationsplattform für Existenzgründer und Erfinder, ist eine Anmeldung als Patent nur unter gewissen Grundvoraussetzungen sinnvoll. Liegen diese nicht vor, ist eine Anmeldung sinnlos.

Zunächst und gleichzeitig das Wichtigste: Es muss sich um eine neue Erfindung handeln. Diese darf vorher nirgendwo anders präsentiert worden sein. Auch eine Patentierung bereits von anderen gemachten Erfindungen ist natürlich nicht möglich.

Des Weiteren muss die Erfindung eine neuartige Innovation sein. Sie muss auf einem neuartigen Stand der Technik sein. Für eine Patentierung ist eine erfinderische Tätigkeit notwendig.

Letzter Punkt ist die gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung. Kann sie nicht gewerblich genutzt werden, wird sie auch nicht patentiert.

Die drei Voraussetzungen noch einmal in Kürze. Die Erfindung muss

  1. neu
  2. innovativ
  3. gewerblich nutzbar sein.

Erfüllt eine Erfindung diese Voraussetzungen nicht, kann direkt auf die Anmeldung beim Patentamt verzichtet werden. Diese Voraussetzungen gelten sowohl für die Patentierung in Deutschland, als auch in Europa.

Ist der Erfinder der Meinung, seine Entwicklung erfüllt diese Voraussetzungen, stellt er einen Antrag bei dem zuständigen Patentamt. Nach Antragstellung wird das Patentamt tätig. Es wird geprüft, ob die drei Voraussetzungen wirklich erfüllt sind. 18 Monate nach Antragstellung, wird die Entwicklung veröffentlicht. So ist sie dann für jeden Interessenten einsehbar. Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit der Patenterteilung. Bis dieses schließlich erteilt wird, kann es bis zu drei Jahren dauern. Denn nach der Veröffentlichung kann noch neun Monate Widerspruch gegen das Patent eingelegt werden. Es kann ja sein, dass jemand anders schon etwas Ähnliches erfunden hat oder die Idee gestohlen worden ist.

Erst nach Ablauf der neun Monate und ohne Einlegung eines Widerspruches wird das Patent endgültig erteilt. Es ist also ein langer Weg und ein langer Atem ist nötig, um die Patentierung erfolgreich abzuschließen.

Wird ein Anwalt für den Antrag auf Patentierung benötigt?

Grundsätzlich kann jeder Erfinder den Antrag auf Patentierung alleine stellen. Ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich. Er kann allerdings sinnvoll sein.

Die schwierigste Voraussetzungen ist meistens der Stand der Technik. Dieser ist oft ein Streitpunkt, bei dem ein Anwalt natürlich behilflich sein kann.

Ein Patentanwalt formuliert außerdem einen größtmöglichen Schutz. Ist der Schutz eng definiert, kann er leichter umgangen werden. Je größer und breiter er ist, desto sinnvoller ist das Patent.

Wird der breite Schutz allerdings abgelehnt, muss der Antrag angepasst werden. Dann sollte der Antrag auf einen Teilschutz beschränkt werden. Bei diesem bestehen dann oft bessere Chancen auf die Patenterteilung.

Experten raten dazu, bei der Antragstellung einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn die Erlangung eines Patentes ist nicht einfach. Ein guter Anwalt ist dabei extrem hilfreich. Mit den richtigen juristischen Formulierungen hat der Antrag eine größere Chance.

Zudem ist die Formulieren des Patentes auch später entscheidend. Denn diese wirkt sich darauf aus, wie gut die Erfindung später vermarktet werden kann.

Wichtig: eine gute Recherche vor der Patentanmeldung

Bevor ein Patent angemeldet wird, sollte gründlich recherchiert werden. Für den Stand der Technik zählt nicht der Stand in Deutschland oder in Europa, sondern in der ganzen Welt.

Wer viel Energie, Zeit und Geld in solch einen Antrag steckt, sollte vorher die Erfolgsaussichten genau ausloten. Auch dabei kann der richtige Anwalt durchaus hilfreich sein.

Grundsätzlich ist das Wichtigste eine gute Vorbereitung und die Erfüllung der drei Voraussetzungen. Ein guter Anwalt ist ist hilfreich, aber nicht nötig. Ein Patent kann auch alleine erlangt werden. Da so ein Antrag aber viel Geld und Zeit kostet, sollte der Erfinder sich schon sehr sicher sein, eine einmalige und innovative Entwicklung gemacht zu haben.

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Redaktion

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