Nasse und raue Bedingungen können die Sicherheit beim Umgang mit Strom beeinträchtigen. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, müssen elektrische Geräte den Vorschriften entsprechen und von Fachleuten geplant, installiert, gewartet und regelmäßig überprüft werden. Die größte Gefahr der Elektrizität ist der Stromschlag. Es gibt auch unerwartete Gefahren wie Stolpern über Kabel oder Stöße.

Es gibt Maßnahmen für Installationsrisiken und Maßnahmen für Arbeitsrisiken. Das Arbeitsrisiko ist in der Regel viel größer als das Installationsrisiko: Die weitaus meisten Unfälle ereignen sich bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Mängel in der Elektroinstallation führen regelmäßig zu Bränden oder Stromschlägen. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung jeder Elektroinstallation obligatorisch.

Bei der Inspektion wird geprüft, ob die Elektroinstallation den DGUV V3 Vorschriften entspricht. Dabei wird in folgende Bereiche unterteilt:

  1. Niederspannungs- und Kleinstspannungsanlagen
  2. Hochspannungsanlagen
  3. Anlagen zur Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie

Diese DGUV 3 Inspektionen müssen von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt werden.

Wann sollten Sie Ihre Elektroinstallation überprüfen lassen?

Sie müssen Ihre Elektroinstallation überprüfen lassen

  • Bevor Sie die elektrische Anlage benutzen
  • Vor jeder größeren Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage
  • in regelmäßigen Abständen

Welche Unterlagen müssen Sie für die Inspektion vorlegen?

Die Dokumente, die Sie mindestens für eine Elektroinstallation vorlegen müssen, sind:

  • Die Schaltpläne
  • Die Lagepläne
  • Die Lagepläne der Erdverbindungen

Für Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen:

  • die Flächennutzungspläne
  • Die Zoneneinteilung

Für Sicherheitsanlagen und kritische Anlagen:

  • Pläne von Sicherheitsanlagen und kritischen Anlagen
  • Listen von sicherheitsrelevanten und kritischen Anlagen

Für Installationen in Räumen, deren Evakuierung im Falle eines Brandes durch Rauchentwicklung beeinträchtigt werden kann:

  • die Liste der Evakuierungswege und der schwer zu evakuierenden Räume

Die Dokumente der Elektroinstallation enthalten außerdem:

  • alle Berechnungshinweise
  • die Risikoanalysen
  • die Konformitätserklärungen für die elektrischen Betriebsmittel (siehe BGV A3)
  • die Liste der an der Elektroinstallation vorgenommenen Änderungen

Was geschieht nach der DGUV 3 Überprüpfung?

Nach jeder Prüfung, die nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden muss, erstellt die zugelassene Prüfstelle einen Bericht, der dem Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage schriftlich oder elektronisch übermittelt wird. Die zugelassene Kontrollstelle bewahrt eine Kopie dieses Berichts fünf Jahre lang auf.

Wenn die Elektroinstallation zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in Ordnung ist, müssen Sie die Mängel unverzüglich beseitigen.

Was geschieht im Falle einer Änderung oder Erweiterung Ihrer Elektroinstallation?

Im Falle einer größeren Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage müssen Sie vor der Inbetriebnahme eine Konformitätsprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle durchführen lassen. Diese Prüfung elektrischer Anlagen betrifft die wichtige Änderung oder Erweiterung und ihre möglichen Auswirkungen auf den nicht geänderten Teil der elektrischen Anlage. Die Erstellung von Schemata, Plänen und Unterlagen für die wesentliche Änderung oder Erweiterung ist obligatorisch.

Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen einer elektrischen Niederspannungs- oder Kleinstspannungsanlage kann die Konformitätsprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme durchgeführt werden, wenn dies aus zwingenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist. Der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage ist allein für die Inbetriebnahme der elektrischen Anlage verantwortlich.

Beispiele für größere Änderungen oder Erweiterungen: Änderung des Erdungssystems, Überschreitung der zulässigen Kurzschlusskapazität für die installierten Geräte, nicht identischer Austausch einer Schalttafel und eines Verteilers usw.

Bei einer unwesentlichen Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage müssen Sie vor der Inbetriebnahme keine Konformitätsprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle durchführen lassen. Die Schemata, Pläne und Unterlagen der Elektroinstallation müssen nur vervollständigt werden, damit die zertifizierte Prüfstelle die Konformität der Installation beim nächsten Kontrollbesuch überprüfen kann.

Beispiele für nicht signifikante Änderungen oder Erweiterungen sind das Hinzufügen einer Steckdose zu einem bestehenden Stromkreis oder der identische Austausch eines elektrischen Materials (Platte, Kabel, …).

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