Mit dem Versand von Newslettern über WhatsApp haben Unternehmer eine weitere Möglichkeit, ihre Zielgruppe zu erreichen und die Marketing-Strategie auszuweiten. Hat ein Kunde zugestimmt und seine Rufnummer hinterlassen, dürfen ihm Newsletter gesendet werden. Worauf zu achten ist und wie es funktioniert, erfährt der Leser hier.

Newsletter-Versand über WhatsApp: Funktioniert das?

Kunden die sich für den Newsletter anmelden und ihre Handynummer hinterlassen, können im Einzelfall auch per WhatsApp kontaktiert werden. Es gibt einige Vorteile, aber auch wichtige Dinge, die Unternehmer vor dem Versenden von News über den Messanger-Dienst wissen sollten. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen seinen Status im eigenen Ermessen gestalten und diesen auch nutzen, um Neuigkeiten zu veröffentlichen, die von den Menschen gesehen werden, die sich in der Empfängerliste befinden. Soll ein WhatsApp Newsletter an alle Nummern im Register versandt werden, muss dafür ein explizites Einverständnis durch die möglichen Empfänger gegeben werden.

Der unerlaubte Versand eines WhatsApp Newsletters ist untersagt, auch wenn der Kunde seine Handynummer hinterlassen hat und den Messenger nutzt. Ursprünglich diente WhatsApp als Plattform zum Versand privater Nachrichten und soll auch heute nicht als Werbeplattform “missbraucht” werden. Gehen Beschwerden von Newsletter-Empfängern ein, kann es sein, dass das Unternehmen auf WhatsApp gesperrt wird und den Messenger nicht mehr nutzen darf.

Was müssen Unternehmen dabei beachten?

Als privater Messenger-Dienst kann WhatsApp entscheiden, ob der Newsletter-Versand erlaubt ist. Online-Marketing ist auf WhatsApp nicht prinzipiell verboten, jedoch kostenpflichtig und an die Einhaltung strikter Regeln gebunden. Dies gilt auch für den Newsletter, der seit Dezember 2019 im Massenversand an alle Kontakte verboten ist. Dennoch haben Unternehmer die Möglichkeit, ihre im Adressbuch eingetragenen Kunden per Newsletter mit WhatsApp zu informieren. Die Botschaft steht im Status und alle, die den Push eingestellt haben, erhalten eine Information zur Statusänderung. Ob sie sich die Informationen ansehen oder nicht, bleibt ihnen selbst überlassen. Für Unternehmer ein nicht unerheblicher Punkt ist die mangelnde Garantie im Bezug auf die Einhaltung der DSGVO und den Datenschutz. Hier besteht die Verpflichtung, alle Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Daten bei WhatsApp nicht der Datenschutzgrundverordnung unterliegen. Wer dem Empfang von Newslettern dennoch zustimmt, akzeptiert diesen Punkt und kann im Nachhinein keine Beschwerde einreichen.

Für Unternehmen ist der WhatsApp Newsletter eine interessante Marketing-Strategie. Im Gegensatz zum Computer, der deutlich weniger genutzt wird, trägt ein Großteil aller Verbraucher das Smartphone bei sich und nimmt es zur Hand, sobald ein Signal über eine eingegangene Nachricht informiert. Vergleicht man die Öffnungsrate von E-Mail und WhatsApp Newslettern, stellt man fest, dass die Reichweite über WhatsApp deutlich höher ist und dass die Nachrichten geöffnet werden.

Interessante und einzigartige Newsletter für WhatsApp erstellen

Wie der Begriff bereits aussagt, muss der Newsletter echte News beinhalten und den Leser über etwas informieren, was ihm bisher noch nicht bekannt ist. Bei WhatsAp gp kommt es neben dem hochwertigen Content auch auf die richtige Länge an. Anders als am PC ist die Aufmerksamkeitsspanne bei der Nutzung eines Messenger-Dienstes noch kürzer, was bedeutet, dass ein kurzer Text oder ein Video unter einer Minute ausreichend sind. Unabhängig davon, ob das Smartphone für Finanzgeschäfte genutzt oder zum Empfang von Newslettern verwendet wird – der Inhalt muss schnell aufnehmbar und leicht verständlich sein. Eine kurze, aussagekräftige Headline im Betreff erhöht die Öffnungsrate und schließt aus, dass potenzielle Kunden einen weniger interessanten Inhalt erwarten und den Newsletter gar nicht erst lesen. Besonders gut eignen sich Newsletter im Videoformat. Die Spieldauer von einer Minute Maximum sollte hierbei nicht überschritten werden.

Fazit

WhatsApp Newsletter ja oder nein? Auch wenn WhatsApp diesen Dienst seit einigen Jahren verboten hat, gibt es viele Möglichkeiten, Kunden per WhatsApp über Neuigkeiten zu informieren. Am besten teilt man den Newsletter in seinem Status und schließt damit aus, gegen das Verbot des Massenversands zu verstoßen. Die Empfänger müssen vorab zwingend ihre Einwilligung zum Empfang von Marketing-Inhalten gegeben haben.

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Redaktion

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