Sind Sie auf der Suche nach Mitarbeitern aus dem Ausland? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, Wenn Sie Arbeiter aus dem Ausland (z.B. Tschechien) einstellen. Es müssen einige Formalitäten erledigt werden, um Ausländer rechtmäßig beschäftigen zu können. Nachfolgend schauen wir uns die Voraussetzungen, die ein deutscher Arbeitgeber, bzw. ein Ausländischer Arbeitnehmer, erfüllen muss  etwas genauer an.

Bei der Beschäftigung eines Ausländers in Deutschland sollte man zunächst darauf achten, in welchem Land der Ausländer Staatsbürger ist, also welcher Nationalität er angehört. Was die Möglichkeit der Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland betrifft, so sind die Bürger der Europäischen Union (z.B. Tschechien) und die Länder, mit denen die Europäische Union entsprechende Abkommen geschlossen hat, privilegiert, die in den meisten Fällen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist. Andererseits werden Personen aus Drittländern bei einer Beschäftigung in Deutschland nicht gleich behandelt, da für einige Länder und Arbeitsarten eine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss. Bilaterale Abkommen wurden durch ein einheitliches EU-System ersetzt.

Was die Formalitäten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern betrifft, so werden die potenziellen ausländischen Arbeitnehmer in zwei Gruppen eingeteilt:

  1. Bürger der Europäischen Union sowie Bürger der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegen.
    Dies ist der so genannte “Europäische Wirtschaftsraum”, in dem der freie Verkehr von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist.
  2. Bürger außerhalb der Eurozone.
    Etwas mehr Formalitäten erfordert die Beschäftigung von Arbeitnehmern außerhalb der Eurozone.

Deutsche Unternehmen suchen Arbeiter aus dem Ausland

Bevor wir uns die Voraussetzungen für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland anschauen, stellt sich zunächst einmal die Frage, wie deutsche Unternehmen überhaupt an ausländische Arbeitskräfte rankommen. Aufgrund der geografischen Entfernung und der sprachlichen Barrieren ist eine Kontaktherstellung und Kontaktvermittlung oftmals schwierig.

Im Zeitalter des Internets sind die technischen Möglichkeiten für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung jedoch schon längst gegeben. Inzwischen gibt es Jobportale, die länderübergreifende Services anbieten. Sucht ein deutscher Arbeitgeber beispielsweise Arbeiter aus Tschechien, kann er seine Stellenanzeige in Tschechien inserieren – ganz einfach über eine deutschsprachige Website. Anschließend wird die Stellenanzeige geprüft und in die jeweilige Sprache des Ziellandes (in diesem Fall Tschechisch) übersetzt. Arbeitnehmer im Zielland haben somit die Möglichkeit, die Stellenanzeige des deutschen Unternehmens zu sehen und sich entsprechend darauf zu bewerben.

Einreisevisum nach Deutschland

Zu Beginn ist es wichtig zu klären, ob ein potenzieller Mitarbeiter ein Visum für die Einreise nach Deutschland und Aufnahme einer Beschäftigung benötigt. Es gibt internationale Vereinbarungen, die die Bürger bestimmter Länder von dieser Verpflichtung auszunehmen.

Es sei daran erinnert, dass nicht jede Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch darauf begründet, dass ein Ausländer eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen dar.  Es ist mitunter notwendig zu prüfen, ob die erteilte Aufenthaltserlaubnis den Zugang zur deutschen Sprache ermöglicht.

Arbeitserlaubnis

Ein Arbeitgeber, der ausländische Arbeitnehmer in seinem Unternehmen beschäftigen möchte, muss sicherstellen, dass die relevanten Dokumente ausgefüllt und den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Dies sind eine Arbeitserlaubnis oder eine Saisonarbeitserlaubnis.

Ein ausländischer Arbeiter sollte bei einem Arbeitsamt angemeldet werden, das für die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis autorisiert ist. Hier sind wichtige Parameter, wie der Wohnsitz oder der Niederlassungsort des Arbeitgebers anzugeben. Dies kann persönlich, per Post oder auf elektronischem Wege erfolgen.

Arbeitnehmerrechte

Ein ausländischer Arbeitnehmer hat das Recht auf Gleichbehandlung durch den Arbeitgeber im Sinne von:

  • Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsbedingungen und Löhne
  • Förderung und Zugang zu Weiterbildungen

Ein Ausländer darf aus keinem Grund diskriminiert werden, einschließlich auf der Grundlage von Nationalität, Staatsbürgerschaft, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse oder Religion. Die Vereinbarung sollte schriftlich abgeschlossen werden und die angebotene Vergütung sollte nicht niedriger sein als der Mindestlohn.

Fazit

Die Mitarbeiterakquise ist auch in der heutigen Zeit noch ein großes Problem. Aufgrund des Fachkräftemangels greifen immer mehr Unternehmen auf Arbeiter aus dem Ausland zurück. Dank internationaler Jobbörsen ist es heute einfacher denn je, qualifizierte Arbeiter im Ausland zu finden.

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Redaktion

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