Die wunderschöne Schweiz erfreut sich bei Urlaubern und Ausflüglern aus Deutschland einer sehr großen Beliebtheit. Doch auch, wenn das eigentliche Ziel der Reise nicht in der Schweiz liegt, sollten Autofahrer die dortigen Regeln hinsichtlich der Maut beziehungsweise der nötigen Vignette kennen. Werden diese missachtet, drohen schließlich empfindliche Bußgelder.

Die Maut existiert in der Schweiz bereits seit dem Jahr 1985. Seitdem sind die Gebühren für sämtliche Fahrzeuge, die sich auf den Schweizer Straßen bewegen, verbindlich. Die Maut dient in der Schweiz der Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus von Autobahnen, Brücken, Tunneln und anderweitiger verkehrstechnischer Bauwerke.

Alle wichtigen Informationen hinsichtlich der Vignettenpflicht in der Schweiz liefert der folgende Artikel.

Fahrt durch die Schweiz: Vignette ist Pflicht

Alle Autofahrer, welche sich in der Schweiz auf Schnell- oder Autostraßen bewegen, benötigen eine Vignette. Diese Regelung betrifft alle Kfz bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Für Lkw gelten abweichende Vorgaben. Der Preis von 42 CHF für die Pkw-Vignette stellt eine Pauschalgebühr dar.

Der Kauf der Vignette ist in der Schweiz an verschiedenen Vertriebsstellen möglich, etwa an TCS-Geschäftsstellen, Tank- oder Poststellen. Für Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland besteht jedoch auch an grenznahen Kiosken oder Autobahntankstellen die Möglichkeit, die Vignette zu erwerben.

Darüber hinaus ist ein Kauf der Vignetten auch ganz komfortabel Online seit dem 1. August möglich, etwa unter vignette-online.ch.

Wo gilt die Maut in der Schweiz?

Grundsätzlich wird in der Schweiz die Maut auf sämtlichen Straßen erhoben. Bei Fahrzeugen unterhalb eines Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen beschränkt sich die Mautpflicht jedoch nur auf Nationalstraßen.

Ob es sich um eine solche handelt, ist von dem jeweiligen Betreiber der Straße abhängig. Zu den Schweizer Nationalstraßen gehören Hauptstraßen, Autostraßen und Autobahnen. Allerdings müssen Pkw-Fahrer die Maut nur auf Autobahnen und Autostraßen zahlen.

Kosten für die Vignette – Schweiz bietet ausschließlich Jahresvignette

Die Mautkosten in der Schweiz gestalten sich für Motorräder und Pkw recht überschaubar. Dennoch steht ausschließlich eine Jahresvignette zur Auswahl. Damit besteht zum Beispiel ein großer Unterschied zu dem Mautsystem im Nachbarland Österreich. Dort können auch Vignetten für kürzere Zeiträume erworben werden, etwa für zehn Tage. Sinnvoll ist es, die jeweiligen Mautregelungen bereits im Zuge der Urlaubsplanung zu bedenken.

Der Preis für die Schweizer Vignette beträgt 42 CHF. Umgerechnet entspricht dieser rund 40 Euro. Möglich ist mit dieser Vignette jedoch die Nutzung der Schweizer Straßen dann für ganze 14 Monate. Die Jahresvignette ist stets vom 1. Dezember bis zum 31. Januar im folgenden Jahr gültig.

Die korrekte Anbringung der Vignette

Dass die Maut bezahlt wurde, lässt sich an der entsprechenden Vignette in Form eines Aufklebers erkennen. Um dieser Gültigkeit zu verleihen, besteht die Voraussetzung allerdings in einer ordnungsgemäßen Anbringung.

Diese besteht, wenn die Vignette auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt wird. Idealerweise wird die Vignette auf der linken Seite der Scheibe oder im hinteren Bereich des Rückspiegels platziert. Durch eventuell vorhandene Tönungsstreifen darf die Vignette nicht überdeckt werden.

Diejenigen, die mit einem Anhänger unterwegs sind, müssen im Übrigen auch auf diesem den Zahlungsnachweis über die Maut gut sichtbar anbringen.

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Redaktion

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