Internationale Handelsabkommen

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT von 1948 (General Agreement on Tariffs and Trade) ist eine internationale Vereinbarung über einen freien Welthandel. Seine Ziele sind unter anderem der Abbau von Zollschranken, die Schlichtung von Handelskonflikten und die Verhinderung von Protektionismus. 1995 wurde die Organisation des GATT von der WTO (World Trade Organization) abgelöst, die als Sonderorganisation der UNO installiert wurde. Ihr gehören fast alle Staaten an. Die WTO stützt sich maßgeblich auf drei Abkommen: Das GATT (engl. General Agreement on Tariffs and Trade; GATT) ist nach wie vor in Kraft und regelt den freien Welthandel. Das Allgemeine Abkommen für den Handel mit Dienstleistungen (engl. General Agreement on Trade in Services; GATS) betrifft die Bereiche Banken und Tourismus. Das Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (engl. Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; TRIPS) schützt Patente, Marken und andere Urheberrechte. Zusammenfassend kann man sagen, dass die WTO zwei Kernaufgaben hat. Zum einen soll sie die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren, zum anderen hat sie die Befugnis zur Streitentscheidung zwischen den Mitgliedern.

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Redaktion

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