Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäss
Nach dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet alle Verbindungsdaten zu speichern und für mindestens einhalbes Jahr zum Abruf durch staatliche Stellen bereitzuhalten.
Es werden zwar ausdrücklich nicht die Inhalte der Kommunikation gespeichert, jedoch die Verkehrsdaten.
Das heisst, bei jedem Telefonat wird gespeichert wann ihr es getätigt habt, wie lange es dauert, euren Standort und den eures Gegenübers wird vom Kommunikationsanbieter festgehalten.
Ebenso jede SMS, an wen sie zu welcher Zeit geht, bei E- Mails ebenso. Wann und von wo aus ihr euch ins Internet einloggt.
Bei Mitnahme des Handys, wann und wo ihr zu bestimmten Zeiten euch befunden habt.
Ich finde, da bedarf es garnicht mehr des Inhaltes, des Gesprächs, der SMS, der Mail, um aus den Verbindungsdaten Rückschlüsse über die Person und ein Persönlichkeitsprofil erstellen zu können.
Ein kleines Bespiel:
Frau X telefoniert mit ihrem Mann um 9.00 Uhr.. Es werden die Rufnummern und die Zeit sowie die Orte gespeichert. Sie ist in der Wohnung, er auf der Arbeit.
Vor und nach dem Gespäch empfängt und sendet sie etliche SMS an eine Freudin oder Liebhaber.
Bei der letzten SMS ist festzusellen dass der Absender kurz vor ihrer Wohnung sich befindet.
Zwei Stunden Telekommunikationspause.
Am Nachmittag ruft sie ihren Anwalt an.
Was könnte man daraus schliessen?
Wahrscheinlich hat sich Frau X mit ihrem SMS Partner/in in der Wohnung getroffen und vielleicht ruft sie ihren Anwalt an weil sie sich scheiden lassen will. *Blubb*
Irgendwie nicht verwunderlich, dass einige diese Anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung als Überwachung angesehen haben.
Vollständiger wäre die Überwachung, bei der Verpflichtung in jedes KFZ einen Sender zur Standortbestimmung einzubauen, bei jedem Einkauf die Zeit, den Ort und die Art der Einkäufe zu speichern und vielleicht noch automatisch abzuspeichern wann welches Fernsehprogramm oder Radiosender gehört/gesehen wurde.
So könnte man lückenlose Persönlichkeitsprofile und Bewegungsprofile erstellen.
Wer sich mit wem trifft kann man heute ja schon fast feststellen, sofern beide ein eingeschaltetes Handy dabei haben und die Handyortung noich etwas genauer werden würde.
Das BVG sieht in dem Datenspeicherungsgesetz
"Die Aufhebung der Anonymität" und "einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kannte".
Besonders bemängelte das BVG, dass die Personen bei Verwendung und Nutzung der Daten nicht darüber informiert werden müssen sowie auch die Aufzeichnung der Daten von Geistlichen, Ärzten, Anwälten etc., die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Das BVG hat
hat eine Pressemitteilung
zu seinem Urteil herausgegeben.
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