Für viele Hausbesitzer stellt sich immer wieder die Frage, ob und wann eine Gebäudeversicherung für ein Haus notwendig ist. Was passiert, wenn ein Sturm das Dach des Hauses abdeckt. Kommt dann eine Gebäudeversicherung für die notwendige Reparatur auf? Eine Gebäudeversicherung ist zunächst keine Pflicht. Hierbei entscheiden Hauseigentümer freiwillig, für welche Risiken man sich absichern möchte. In gewissen Fällen, wie bei einer Immobilien-Finanzierung, kann eine Wohngebäudeversicherung unter Umständen vorgeschrieben werden. In den folgenden Artikel wird die Notwendigkeit einer Wohngebäudeversicherung nochmals genauer unter die Lupe genommen.

Wohngebäudeversicherung = Pflichtversicherung?

Um es gleich vorweg zu nehmen, ist eine Wohngebäudeversicherung ist keiner Weise eine Pflichtversicherung. Hierbei wird jedem Hauseigentümer selbst die Freiheit überlassen, für welche Gefahren und Risiken dieser sich absichern möchte. Auch wenn sich der Eigentümer gegen eine entsprechende Gebäudeversicherung entscheidet, sollte das toleriert werden. Letztlich trägt er die finanziellen Folgen ganz allein.

Die Gebäudeversicherung ist besonders wichtig

Die Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht und dennoch gehört diese wiederum zu den Versicherungen, die man als Hausbesitzer unbedingt abschließen sollte. Denn diese Versicherung trägt die Kosten für die Reparatur und Beseitigung von Schäden, die unmittelbar am Gebäude durch Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer entstehen. Dabei kann der finanzielle Einsatz für eine Instandsetzung sehr teuer werden, was insbesondere dann gilt, wenn das eigene Haus niedergebrannt ist und letztlich wieder neu aufgebaut werden muss.

Welche Leistungen bietet die Versicherung für einen Hauseigentümer

Ebenso können auch gewisse Bauteile, die mit einem Haus fest verbunden sind sowie auch Nebengebäude mit versichert werden. Daher ist für Hausbesitzer die sogenannte “Verbundene Wohngebäudeversicherung” sehr sinnvoll. Dabei sind folgende Versicherungen enthalten:

  • Feuerversicherung
  • Sturm- und Hagelversicherung
  • Leitungswasserversicherung

Zusätzlich kann man bei vielen Anbietern auch zusätzliche Schadensursachen, wie zum Beispiel Überspannungsschäden, die infolge eines Blitzeinschlags entstanden sind, sowie auch Vandalismus und das Beschmieren von Gebäuden abschließen. Mit einem zusätzlichen Aufpreis können noch weitere Zusatz-Leistungen abgeschlossen werden. So kann man zum Beispiel eine Elementarschadens-Versicherung abschließen, die gegen Überschwemmung, Schäden durch Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen Erdsenkungen, Vulkanausbrüche oder Erdbeben absichert.

Gebäudeversicherung bei Immobilienfinanzierung

Obwohl für Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung keine Pflicht ist, gibt es doch Ausnahmen, bei denen ein Abschluss einer Gebäudeversicherung zur Bedingung wird. Dieses betrifft vor allen diejenigen, die ein Haus kaufen oder bauen wollen und für diese Investition eine Finanzierung benötigen. Daher ist oftmals die Bedingung, um eine Hypothek oder ein Immobiliendarlehen gewährt zu bekommen, die Bereitstellung von gewissen Sicherheiten.

In der Regel handelt es sich dabei um die Immobilie selbst. Denn diese wird mit einer entsprechenden Grundschuld belastet. Tritt die Situation ein, dass ein Hauseigentümer das Darlehen oder den Kredit nicht mehr bedienen kann, kann die Bank das Haus zwangsversteigern, um damit die Kosten zu tilgen. Um auch im Fall eines großen Schadens am Haus die Rückzahlung eines Kredits zu gewährleisten, wird dabei die Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Finanzierung als Pflicht festgelegt. So kann im Schadenfall die Bank durch eine entsprechende Versicherungsleistung das laufende Darlehen ausgleichen. In der Regel auch wird die Bank auch als Abtretungsgläubiger in der entsprechenden Police eingetragen. Somit erhält als erstes die Bank das Geld und erst im Anschluss der Hausbesitzer.

Kommt eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser?

Nach dem schlimmen Hochwasser im Jahr 2013 entbrannte eine Diskussion, ob ein Abschluss einer entsprechenden Gebäudeversicherung inklusive eines Elementarschutzes für Hausbesitzer in Zukunft verpflichtend sein sollte. Das Bauministerium, Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Verbraucher- und Justizschutz sprachen sich gemeinsam für eine entsprechende Lösung aus. Mit einer Pflichtversicherung, die eben nicht nur gegen Sturm-, Feuer- und Leitungswasserschäden, sondern vor allem auch gegen mögliches Hochwasser sowie auch andere Naturkatastrophen schützt, lässt sich einerseits der Versicherungsschutz in Gebieten, die hochwassergefährdet sind, viel mehr stärken. Andererseits würden dadurch auch gewisse Anreize für eine bessere Schadensprävention geschafft werden. Wie allerdings genau diese geplante Pflichtversicherung aussieht, steht noch nicht genau fest. Dabei sind mehrere Möglichkeiten für eine finale Umsetzung denkbar. So könnte eine Variante darin bestehen, dass der Staat mit gewissen Zuschüssen für eine Gebäudeversicherung unterstützt, sofern diese Pflicht wird. Damit könnten vor allem Hausinhaber entlastet werden, die sich aufgrund des zusätzlichen finanziellen Aufwands gegen eine entsprechende Gebäudeversicherung entschieden haben. Alternativ gäbe es die Variante von vier verschiedenen Risikozonen. So würden je nach Gefahrenlage und Standort der Immobilie die Beiträge jedoch weit auseinanderliegen.

Trotz Pflicht sollte die Gebäudeversicherung bezahlbar bleiben

Die Bezahlbarkeit ist ein zentraler Punkt, der noch dringend zu klären ist, bevor man eine Gebäudeversicherung zur Pflicht macht, denn diese muss auf jeden Fall bezahlbar bleiben. Ebenso gilt es auch, verfassungsrechtliche Bedenken weiter auszuräumen. Außerdem bestehen die leitenden Ministerien darauf, dass eine entsprechende Versicherung nur ein entsprechender Teil einer gesamten Lösung sein kann. Unterschiedliche Schutzmaßnahmen sollen Schäden bereits schon im Vorfeld erfolgreich verhindern. Dieses betrifft jedoch nicht nur viele individuelle Präventivmaßnahmen, wie zum Beispiel Rückstauklappen oder wasserdichte Kellerfenster, sondern ebenfalls auch auf den Bau bezogene Veränderungen wie beispielsweise Polder und Deiche, die wiederum der Bund, die Länder und die Kommunen verantworten.

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