Ein eigenes Wochenendhaus ist nicht nur eine gute und sichere Möglichkeit, Urlaub zu machen, sondern auch eine attraktive Kapitalanlage. Eine Gebäudeversicherung schützt den Vermögenswert gegen Risiken wie Brand oder Naturgefahren. Auch der Hausrat im Wochenendhaus muss besonders versichert werden. Wie sieht also die ideale Wochenendhausversicherung aus?

Wochenendhausversicherung: Spezielle Gefahren, höhere Beiträge

Grundsätzlich gelten für Wochenendhäuser ähnliche Tarifmerkmale wie für ständig bewohnte Gebäude. Moderne Verträge sehen einen Beitrag pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche vor. In älteren Tarifen werden aus Fläche und Ausstattungsmerkmalen Baupreise des Jahres 1914 bestimmt. Der Beitrag in Mark 1914 wird mit einem jährlich wechselnden Anpassungsfaktor in Euro umgerechnet. Die Versicherung für Massivbauten mit harter Dachung ist günstiger als für ein Fertighaus oder ein Weichdach-Gebäude, zum Beispiel mit Reetdach. Für die Versicherung gegen Naturgefahren wie Sturm, Erdbeben, und Überschwemmung gibt es Gefährdungszonen. Je häufiger mit einem Elementarereignis zu rechnen ist, umso höher ist der Beitrag.

Bei nicht ständig bewohnten Gebäuden gehen die Versicherer von zusätzlichen Risiken aus. So wird zum Beispiel ein Rohrbruch möglicherweise lange Zeit nicht entdeckt, entsprechend groß ist ein Wasserschaden. Wenn Sie den Hausrat in Ihrem Wochenendhaus versichern möchten, kommt die erhöhte Einbruchsgefahr hinzu. Das wirkt sich auf den Preis der Wochenendhausversicherungen aus.

Wann ein Wochenend-, Ferien- oder Schrebergartenhaus als nicht ständig bewohnt gilt, ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Verbreitet ist eine Grenze von sechzig Tagen Unbewohntsein. Wenn Sie also mindestens alle zwei Monate in Ihrem Zweitwohnsitz übernachten, ist eine Versicherung zu normalen Bedingungen möglich. Steht das Haus längere Zeit leer, wird ein Zuschlag fällig.

Auslandsimmobilien versichern viele Versicherer entweder gar nicht oder nur über lokale Kooperationspartner. Grundsätzlich gibt es zwar Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU, aber das Abführen von Versicherungsteuer ist im Ausland oft so kompliziert, dass sich der Aufwand nicht lohnt.

Hausrat zum Teil über Außenversicherung abgesichert

Eine normale Hausratversicherung beinhaltet in aller Regel eine Außenversicherung. Darüber sind Hausratgegenstände versichert, die sich für eine begrenzte Zeit – zum Beispiel bis zu drei Monate – außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Darunter fallen etwa Kleidung, Fotokamera oder Fahrräder, die Sie mit ins Wochenendhaus nehmen. Für die Außenversicherung gilt meist eine Entschädigungsgrenze. Sie ist je nach Vertrag unterschiedlich, aber so großzügig bemessen, dass sie für eine Ferienreise ausreichend sein wird. Üblich sind zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme.

Eine separate Versicherung brauchen Sie nur für Sachen, die ständig außerhalb der Hauptwohnung sind, also für die Möbel oder das Geschirr im Wochenendhaus. Die Beitragsgestaltung für Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen ist meist differenzierter als in der Gebäudeversicherung. Unterschieden wird zum Beispiel:

  • Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen innerhalb eines ständig bewohnten Mehrfamilienhauses
  • Hausrat in einem nicht ständig bewohnten Gebäude innerhalb eines Wohngebiets
  • Hausrat in einem nicht ständig bewohnten Gebäude außerhalb eines Wohngebiets, zum Beispiel eine Ferienhaussiedlung oder eine Jagdhütte im Wald

Viele Versicherer schließen in solchen Policen Wertsachen wie Bargeld und Schmuck oder auch teure Unterhaltungselektronik und Kameras vom Versicherungsschutz aus. Oder sie vereinbaren hierfür eine Entschädigungsgrenze. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf solche Einschränkungen, lassen Sie am besten keinen wertvollen Hausrat dauerhaft im Ferienhaus. Nehmen Sie die Sachen regelmäßig mit zurück an Ihren Erstwohnsitz, greift die Außenversicherung.

Besonderheiten bei vermieteten Objekten

Für die Gebäudeversicherung macht es keinen Unterschied, ob eine Ferienimmobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Eine Hausratversicherung bezieht sich dagegen stets auf Ihren eigenen Hausrat. Vermieten Sie ein Wochenendhaus oder eine Ferienwohnung mit Möbeln, Kochgeschirr und dergleichen, benötigen Sie dafür eine gewerbliche Sach-Inhaltsversicherung. Der Deckungsumfang bezüglich versicherter Gefahren ist im Wesentlichen identisch mit der Hausratversicherung. Abweichungen kann es geben bei Deckungserweiterungen, zum Beispiel Sengschäden oder Überspannungsschäden durch Blitz, vor allem aber bei der Tarifierung. Im gewerblichen Bereich wird üblicherweise eine Versicherungssumme für die zu versichernde Einrichtung ermittelt und der Beitrag in Promille der Versicherungssumme statt nach Wohnfläche berechnet.

Kommt es zu einem Schaden am Gebäude, muss dieses schnellstmöglich gesichert und instandgesetzt werden. Aufgrund des aktuellen Personalmangels greifen immer mehr Baufirmen zur Personalvermittlung. In NRW hat sich die Personalvermittlung Ahlen etabliert.

Wochenendhaus versichern: Sicherheitsvorschriften beachten

Sowohl für die Gebäude- als auch für die Inhaltsversicherung gibt es in den Versicherungsbedingungen Sicherheitsvorschriften.

  • Die wichtigste Sicherheitsvorschrift ist die Verpflichtung, das leerstehende Haus während der kalten Jahreszeit zu heizen. Damit werden Rohrbrücke durch Frost verhindert.
  • Alternativ haben Sie die Möglichkeit, alle Wasser- und Heizungsrohre zu entleeren. Das ist aber sehr aufwendig und deshalb praxisfern.
  • Bezüglich des Einbruchsrisikos sehen die Bedingungen vor, dass Sie vereinbarte Sicherungen gebrauchsfähig halten und nutzen müssen. Das heißt nicht, dass Rollladen stets verschlossen sein müssen, denn das würde Diebe vielleicht sogar aufmerksam machen. Aber wenn im Versicherungsvertrag eine Einbruchmeldeanlage (EMA) für das Objekt vereinbart ist, muss diese regelmäßig durch eine Fachfirma gewartet und bei Abwesenheit scharfgeschaltet sein.

Sicherheitsvorschriften sind juristisch betrachtet sogenannte Obliegenheiten. Ihre Einhaltung kann der Versicherer zwar nicht erzwingen, also einklagen. Aber bei einer Obliegenheitsverletzung wird er die Leistung nach dem Grad des Verschuldens kürzen oder sogar ganz verweigern. Deshalb ist es wichtig, das „Kleingedruckte“ im Vertrag zu lesen und zu beachten. Damit werden aus der Abwesenheit resultierende zusätzliche Risiken möglichst klein gehalten und der Versicherungsschutz bleibt gewahrt.

Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]

Redaktion

Unser Redaktionsteam veröffentlicht regelmäßig interessante Beiträge über verschiedenste Bereiche des Lebens. Haben Sie ein spannendes Thema und würden gerne darüber einen Artikel schreiben? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert