Gedanken oder Fragen

02.03.2010 um 14:35 Uhr

Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäss

Als nicht verfassungsgemäss hat das Bundesverfassungsgericht die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung verworfen.

Nach dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet alle Verbindungsdaten zu speichern und für mindestens einhalbes Jahr zum Abruf durch staatliche Stellen bereitzuhalten.

Es werden zwar ausdrücklich nicht die Inhalte der Kommunikation gespeichert, jedoch die Verkehrsdaten.

Das heisst, bei jedem Telefonat wird gespeichert wann ihr es getätigt habt, wie lange es dauert, euren Standort und den eures Gegenübers wird vom Kommunikationsanbieter festgehalten.
Ebenso jede SMS, an wen sie zu welcher Zeit geht, bei E- Mails ebenso. Wann und von wo aus ihr euch ins Internet einloggt.
Bei Mitnahme des Handys, wann und wo ihr zu bestimmten Zeiten euch befunden habt.

Ich finde, da bedarf es garnicht mehr des Inhaltes, des Gesprächs, der SMS, der Mail, um aus den Verbindungsdaten Rückschlüsse über die Person und ein Persönlichkeitsprofil erstellen zu können.

Ein kleines Bespiel:
Frau X telefoniert mit ihrem Mann um 9.00 Uhr.. Es werden die Rufnummern und die Zeit sowie die Orte gespeichert. Sie ist in der Wohnung, er auf der Arbeit.
Vor und nach dem Gespäch empfängt und sendet sie etliche SMS an eine Freudin oder Liebhaber.
Bei der letzten SMS ist festzusellen dass der Absender kurz vor ihrer Wohnung sich befindet.
Zwei Stunden Telekommunikationspause.
Am Nachmittag ruft sie ihren Anwalt an.
Was könnte man daraus schliessen?
Wahrscheinlich hat sich Frau X mit ihrem SMS Partner/in in der Wohnung getroffen und vielleicht ruft sie ihren Anwalt an weil sie sich scheiden lassen will. *Blubb*

Irgendwie nicht verwunderlich, dass einige diese Anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung als Überwachung angesehen haben.

Vollständiger wäre die Überwachung, bei der Verpflichtung in jedes KFZ einen Sender zur Standortbestimmung einzubauen, bei jedem Einkauf die Zeit, den Ort und die Art der Einkäufe zu speichern und vielleicht noch automatisch abzuspeichern wann welches Fernsehprogramm oder Radiosender gehört/gesehen wurde.
So könnte man lückenlose Persönlichkeitsprofile und Bewegungsprofile erstellen.
Wer sich mit wem trifft kann man heute ja schon fast feststellen, sofern beide ein eingeschaltetes Handy dabei haben und die Handyortung noich etwas genauer werden würde.

Das BVG sieht in dem Datenspeicherungsgesetz
"Die Aufhebung der Anonymität" und "einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kannte".

Besonders bemängelte das BVG, dass die Personen bei Verwendung und Nutzung der Daten nicht darüber informiert werden müssen sowie auch die Aufzeichnung der Daten von Geistlichen, Ärzten, Anwälten etc., die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Das BVG hat
hat eine Pressemitteilung
zu seinem Urteil herausgegeben.
.

Kommentare zu diesem Eintrag:

  1. zitierenAngelInChains schreibt am 02.03.2010 um 17:17 Uhr:Leider bin ich etwas pessimistisch, dass sich da nun etwas gravirend ändert.

    Erst einmal haben von den Richtern sowieso nur 4 (von 8!) die Meinung gehabt, die Vorratsdatenspeicherung sei nicht verfassungskonform. Also viele Leute scheinen durchaus zu meinen, die ganze Sache sei voellig korrekt.

    Ausserdem ist die Gefahr gross, dass man nun den Text eben ein bisschen anders formuliert, sodass er dann inhaltlich nicht besonders anders ist, aber sprachlich unanfechtbar :/ Waer auch nicht das erste Mal, leider.
  2. zitierenPierre_Blamage schreibt am 02.03.2010 um 17:34 Uhr:Ich weiß nicht das wievielte Gesetz es nun ist dass vom BVG gekippt wurde weil es der Verfassung widersprach.Aber man könnte meinen da steckt System dahinter.Nicht umsonst wird ja behauptet Deutschland würde am Hindukusch "verteidigt", was meiner Ansicht nach ne Ausrede ist.Laut Verfassung darf die Bundeswehr ja keinen Angriffskrieg führen und sich nur verteidigen.Auch bei der Vorratsdatenspeicherung wurde ja als Begründung vorgeschoben man wolle Terroristen bekämpfen.Genauso war die Argumentation bei der Aushebelung des Bankgeheimnisses.
    Mir ist nicht bekannt dass dadurch irgendein Terrorist überführt wurde.Bekannt ist mir aber dass immer mehr Hartz4 Empfänger Kontenmäßig überprüft wurden.
    Was hier von Seiten der Regierenden getan wird ist eindeutig gegen die eigenen Bürger gerichtet.Das Verfassungsgericht sagte ja auch in der Urteilsbegründung dass das Gesetz jeden Bürger wie einen potentiellen Straftäter behandelt und hat das Gesetz auch aus diesem Grunde gekippt.
    Die Verfassungsfeinde sitzen also im Bundestag und sollten meiner Meinung nach komplett vom Staatsschutz der dem BVG untergeordnet werden sollte, überwacht werden.
    Genug ist genug.
  3. zitierenAngelInChains schreibt am 02.03.2010 um 19:23 Uhr:KEINER sollte überwacht werden. Ist doch Blödsinn, es von "Freundbildern" auf "Feindbilder" zu verschieben, denn das ist völlig individuell... Wir würden den Spieß bloß umdrehen und das macht nichts besser.
  4. zitierenPierre_Blamage schreibt am 03.03.2010 um 00:00 Uhr:Tja-da bin ich eben anderer Meinung.Wenn ein begründeter Verdacht besteht bin ich sehr wohl für eine Überwachuung-alles andere wäre fahrlässig.Und da sich in den letzten Jahren die nicht verfassungsgemäßen Gesetze auffällig häufen sollte schon ergründet werden welche Motivation dahintersteckt.Das hat nichts mit Spieß umdrehen zu tun sondern mit Bürgerpflicht.Denn laut Grundgesetz ist jeder Bürger aufgefordert und verpflichtet auf die Einhaltung desselben zu achten und dieses mit allen Mitteln zu verteidigen.
  5. zitierenAngelInChains schreibt am 03.03.2010 um 15:44 Uhr:"Mit allen Mitteln" steht mit Sicherheit nicht im Grundgesetz. Denn "mit allen Mitteln" entspricht nicht der Menschenwürde, die ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Wenn also gleichzeitig beides drin stehen würde, wäre das einfach nur widersprüchlich und das Grundgesetz könnte auf den Müll.

    Was würde es dir denn bringen, Politiker PRIVAT zu überwachen, nur, weil sie auf bekloppte Ideen kommen? Was haben ihr Sexualleben, ihre Urlaube, ihr Lieblingsessen und sonstiger Murx, den man durch Überwachung ebenfalls herausfinden würde, damit zutun, was für eine seltsame politische Auffassung sie haben? Genau das ist doch das Problem, dass Überwachung auch immer sehr intime Bereiche betrifft, die eigentlich niemanden etwas angehen. Wäre das nicht der Fall, dann müsste sich keiner über die Vorratsdatenspeicherung aufregen.

    Ich bin auf jeden Fall gegen die private Überwachung von Menschen, egal, was für einen Posten sie bekleiden. Weil jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre hat, und diese auch niemanden etwas angeht, und diese eigentlich auch völlig irrelevant ist - egal, ob es um Politiker oder Nicht-Politiker geht.

    "Begründeter Verdacht" ist übrigens ein schöner Scherz, da reine Ansichtssache. Und Willkür soll in einer Demokratie bitte nicht herrschen.
  6. zitierenPierre_Blamage schreibt am 03.03.2010 um 19:23 Uhr:Liebe AngelinChains
    Hier mal ein Link der meine Meinung untermauert/vertritt und auch den Paragraphen des Grundgesetzes nennt von dem ich sprach(Recht auf Widerstand)
    Vielleicht kannst du damit ja was anfangen.
    http://www.go-self.de/grundgesetz.html
  7. zitierenAngelInChains schreibt am 04.03.2010 um 15:43 Uhr:Von parteiischen Links halte ich nichts. Quellen nehme ich nur ernst, wenn sie halbwegs logisch und objektiv wirken. Sonst müsste ich ja auch die Website der NPD oder der Partei bibeltreuer Christen ernst nehmen.

    Abgesehen davon bedeutet Recht auf Widerstand immernoch nicht, dass, wie du schriebst, "mit allen Mitteln" was zu leisten sei. Von "mit allen Mitteln" steht im Artikel rein gar nix, also frag ich mich, verstehst du ihn nicht, oder was willst du damit? Ein Argument ist er keinesfalls, jedenfalls keine Legitimation der Aussage "mit allen Mitteln".

    Wie gesagt, ich halte nix von der Bespitzelung von Menschen mit seltsamer Meinung. Ob es Politiker oder Privatpersonen sind. Einen Politiker mit seltsamen ("verfassungsfeindlichen") Meinungen soll man überwachen, aber privat laufen sicherlich tausende von Deutschen herum, die privat solche Meinungen vertreten (zum Teil sogar, ohne es zu wissen). Die sollen wir dann nicht überwachen? Also wenn, dann bitte ohne Extrawurst alle gleich ("Alle Menschen sind gleich" steht uebrigens auch in einem gewissen Buch ;) ). Und da ich keine allgemeine Ueberwachung fuer jeden will, will ich lieber Ueberwachung fuer niemanden.

    Abgesehen davon... Die Politiker sind ja nicht vom Himmel gefallen. Jemand hat sie gewaehlt *hust* Sind wir am eigenen Unglueck nicht irgendwie Schuld?

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