Brief der Lehrerverbände an die Bundeskanzlerin
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
zurzeit
wird im Rahmen von Steuergesetzesänderungen die Absetzbarkeit der Aufwendungen
für das häusliche Arbeitszimmer in Frage gestellt, sofern es nicht ausschließlich
beruflich genutzt wird. Insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer würde das eine
besondere Belastung bedeuten, da für diese in den Schulen in aller Regel kein
Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie deshalb darauf angewiesen sind, einen
häuslichen Arbeitsplatz zu nutzen. Als Vertreter der Lehrkräfte unseres Landes
halten wir es für dringend angeraten, die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer weiter aufrecht zu erhalten und sehen dies auch
als ein Gebot der Steuergerechtigkeit an.
Da die Berufsausübung ohne ein häusliches Arbeitszimmer nicht möglich ist, gebietet die Systematik des Steuerrechts die steuerliche Anerkennung der Kosten als abzugsfähig. Der beabsichtigte Paradigmenwechsel wäre unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit unseres Erachtens nicht zumutbar.
Ein
wesentlicher Aspekt darf bei einem solchen Schritt nicht übersehen werden: Im Falle der wegfallenden Absetzbarkeit wären die Lehrer
gezwungen, die Bereitstellung und Ausstattung von Arbeitszimmern in den Schulen
einzufordern. Dies würde für die öffentliche Hand insgesamt unter dem
Strich erheblich höhere Mehrkosten bedeuten als die – derzeit durch die
Höchstgrenze limitierte – Anerkennung der Abzugsfähigkeit der Kosten für ein
häusliches Arbeitszimmer.
Ein Wegfall der Abzugsfähigkeit wäre auch ein falsches Signal an die Lehrkräfte, denn er würde nichts anderes bedeuten, als dass der Staat das häusliche Arbeitszimmer als Arbeitsort nicht mehr wünscht. Wenn die Lehrkräfte nun auch die Konsequenz ziehen und die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zuhause nicht mehr leisten würden, wäre das für die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems kontraproduktiv.
Darüber hinaus wären im Ergebnis Lehrkräfte als mehrfach Betroffene der Steuerreform besonders belastet. Für sie gelten steuerliche Änderungen, die die Allgemeinheit treffen, wie etwa die Erhöhung der Umsatzsteuer, aber ohne Entlastungen an anderer Stelle, wie sie für Sozialversicherungspflichtige gelten. Darüber hinaus sind Lehrkräfte tangiert von den generellen Einsparungen bei der Besoldung der Beamtenschaft. Die Streichung der Absetzbarkeit der Aufwendungen für das Arbeitszimmer würde zum weiteren Sonderopfer für Lehrerinnen und Lehrer, das als zusätzliche Belastung nicht mehr vermittelbar wäre. Wir erinnern daran, dass es schon heute angesichts der schlechten Arbeitsbedingungen von Lehrern sehr schwer ist, genügend Lehrernachwuchs zu gewinnen. Die steuerliche Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers wäre ein weiteres fatales Zeichen, dass der Staat die Arbeit seiner Lehrer nicht ausreichend schätzt und berücksichtigt.
Wir
wenden uns an Sie in der Hoffnung, dass es Ihnen möglich ist, auch anderen
Argumenten als denen der Einnahmenverbesserung Gewicht zu verleihen. Wir bitten
Sie sehr, die besondere Situation der Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes zu
würdigen und für diese Berufsgruppe einmal ein positives Signal zu setzen.
Mit besten Grüßen
Bundesverband der Lehrerinnen
und Lehrer an beruflichen Schulen
(BLBS)
Deutscher Philologen Verband
(DPhV)
Katholische Erzieher
Gemeinschaft (KEG)
Verband Bildung und Erziehung
(VBE)
Verband Deutscher
Realschullehrer (VDR)
Bundesverband der Lehrer an
Wirtschaftsschulen (VLW)
i.A. aller aufgeführten
Verbände
Wolfgang Kehl
Bundesvorsitzender
Verband der Lehrer an
Wirtschaftsschulen
